Bundesrat will Mietzinse mit kurzfristigen Massnahmen dämpfen

Bundesrat will Mietzinse mit kurzfristigen Massnahmen dämpfen
(Pexels)

Bern – Der Bundesrat will die steigenden Mietzinse mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen nach unten drücken. Er erwartet, dass die Mietzinse innerhalb von relativ kurzer Zeit um etwa 15 Prozent steigen. Das Wirtschaftsdepartement soll bis im Sommer eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Der Bundesrat will die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen anpassen, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Massnahmen sollen in seinen Worten «eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielen» und die Transparenz im Mietmarkt erhöhen.

Übermässig in Vertragsverhältnisse eingreifen oder gar Investitionen im Wohnungsmarkt hemmen will der Bundesrat indes nicht, wie er zur geplanten Verordnungsanpassung festhält.

Erhöhungen von etwa 15 Prozent
Bei bestehenden Mietverhältnissen habe der Referenzzinssatz, der den Hypothekarzinsen folge, eine wichtige Rolle, schreibt der Bundesrat. Der 2008 eingeführte Referenzzinssatz sei in den letzten Jahren zwar laufend gesunken, aber am 1. Juni ein erstes Mal angehoben worden, von 1,25 auf 1,50 Prozent.

Bei einer Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte dürfen Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent anheben – sofern sie auch die vorherigen Senkungen weitergegeben haben. Weitere Anhebungen des Referenzzinssatzes seien zu erwarten, schrieb der Bundesrat.

Die Mieten nach oben treiben können auch weitere Kostenfaktoren wie die allgemeine Teuerung. Sie könnten innert relativ kurzer Zeit zu Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent führen, begründet der Bundesrat die vier angedachten Anpassungen.

Vier Massnahmen vorgeschlagen
Zunächst sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Neu soll das effektive Ausmass nachgewiesen werden müssen.

Weiter will der Bundesrat das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses mit dem zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzen.

Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll deshalb mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.

Und schliesslich soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden, von bisher 40 Prozent auf den Wert gemäss Mietzinsmodell (28 Prozent).

Mietzinsmodell unter der Lupe
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) soll zudem das geltende und über 40-jährige Mietzinsmodell unter die Lupe nehmen. Es soll mit einer wissenschaftlichen Studie überprüfen, ob es noch den heutigen Realitäten der Immobilienfinanzierung entspricht. Das Mietzinsmodell ist Grundlage für die Regeln der Mietzinsgestaltung und -anpassung. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert