Bundesrat verkürzt Quarantäne und Isolation auf fünf Tage – 2G-Regeln bis Ende März geplant

Bundesrat verkürzt Quarantäne und Isolation auf fünf Tage – 2G-Regeln bis Ende März geplant

Bern – Personen ohne Symptome können sich ab Donnerstag bereits nach fünf Tagen von einer Corona-Isolation oder -Quarantäne befreien. Damit will der Bundesrat den reibungslosen Betrieb der Wirtschaft sicherstellen. Daneben setzt die Regierung auf die bekannten Instrumente.

Nach fast vierwöchiger Winterpause traf sich der Bundesrat am Mittwoch zur ersten ordentlichen Sitzung des neuen Jahres. Wie erwartet verkürzte er die Quarantäne- und Isolationsdauer von zehn auf fünf Tage.

Zudem beschränkte er die Quarantäne auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Zurzeit befinden sich gemäss BAG 161’568 Personen in Isolation, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Und 57’021 Personen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, sind in Quarantäne.

Keine Sorgen wegen Landesversorgung
Die nun beschlossene Lockerung der Quarantäne- respektive Isolationsregeln hatten in den vergangenen Wochen verschiedene Behördenvertreter gefordert. Unter anderem Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Schritt sei angesichts vieler Personalausfälle in der Wirtschaft sinnvoll.

Am Dienstag äusserte sich auch die wissenschaftliche Taskforce des Bundes positiv gegenüber einer Verkürzung. Demnach sind die Risiken des Schrittes überschaubar. Bei der Omikron-Variante hat sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt.

Trotz kürzerer Quarantäne- und Isolationsdauer rechnet der Bundesrat in den kommenden Wochen vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) seien die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen jedoch gut darauf vorbereitet. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, können die Kantone zudem Ausnahmen von der Isolation und Quarantäne gewähren.

Geltendes Regime weiterführen
Weil die Omikron-Welle bis Ende Januar nicht überstanden sein wird, schickt der Bundesrat zudem die Verlängerung der geltenden Corona-Massnahmen in die Konsultation. Die 2G-(plus-)Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht sind aktuell bis am 24. Januar befristet.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen die Massnahmen bis zum 31. März verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar. Entscheiden dürfte die Regierung an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung am 26. Januar.

Sollte sich die Lage in den Spitälern vorher stark verschlechtern, kann der Bundesrat nach eigenen Angaben «unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen». Infrage kämen dann etwa die Schliessung von Restaurants oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Umfrage zu weiteren Massnahmen
Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten – etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts an den Universitäten, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur kompletten Aufhebung der Quarantäneregeln. Diskutiert wird darüber hinaus die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate
Wahrscheinlich ist, dass der Bundesrat Ende Monat die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduziert. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar in Kraft gesetzt werden.

32’881 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden
Das Bundesamt für Gesundheit hat in der Schweiz und in Liechtenstein wurden 32’881 neue Coronavirus-Ansteckungen innerhalb eines Tages registriert. Damit liegt der 7-Tages-Durchschnitt der bestätigten Infektionen neu bei 25’915. Gestern lag dieser Schnitt noch bei 25’662, vor einer Woche bei 18’324.

Zudem wurden 249 neue Spitaleinweisungen und 36 neue Todesfälle gemeldet. Aktuell werden 1785 Personen wegen Covid-19 in einem Spital behandelt, gleichviel wie in der letzten Woche. 271 Covid-19-Patienten befinden sich in Intensivbehandlung, 11 Prozent weniger im Vergleich zur Vorwoche. Die Intensivbetten sind zu 76 Prozent ausgelastet. 30 Prozent der Intensivbetten sind von Covid-19-Erkrankten belegt.

Auf 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden in den vergangenen zwei Wochen 3467,38 laborbestätigte Coronavirus-Infektionen gemeldet. Die Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele Personen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt, lag vor rund zehn Tagen bei 1,37.

67,66 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz sind mittlerweile vollständig geimpft. Weitere 1,63 Prozent haben eine erste Dosis erhalten. Von der Bevölkerung ab 12 Jahren sind 76,99 Prozent geimpft. Ausserdem haben 31,57 Prozent der Gesamtbevölkerung und 68,88 Prozent der über 65-Jährigen eine sogenannte Booster-Impfung erhalten. (awp/mc/pg)

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