Bundesrat will Eigenmittel-Anforderungen für Banken erhöhen

Bundesrat will Eigenmittel-Anforderungen für Banken erhöhen
(Foto: vege - Fotolia)

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Bern – Der Bundesrat will die Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken verschärfen, damit im Krisenfall nicht der Staat einspringen muss. Er hat das Finanzdepartement am Mittwoch beauftragt, bis Ende des Jahres Vorschläge zu präsentieren.

Damit will der Bundesrat Empfehlungen der Expertengruppe unter Leitung von Professor Aymo Brunetti umsetzen. Das oberste Ziel müsse sein, dass der Staat im Krisenfall keine Steuergelder zur Rettung von Banken einsetzen müsse, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht zu den bisherigen Massnahmen gegen das «Too big to fail»-Problem. Bei der Evaluation hat er sich auf die Analyse der Experten gestützt, und er kommt zum selben Schluss: Die Stossrichtung stimmt, aber es braucht Anpassungen und weitere Massnahmen.

Besonders grosses Risiko
Wie die Expertengruppe ist auch der Bundesrat der Überzeugung, dass Minimallösungen nicht genügen. Die Schweiz stehe vor einer besonderen Herausforderung, weil sie im internationalen Vergleich und im Verhältnis zur Grösse des Landes sehr grosse Banken beheimate, gibt er zu bedenken. Dies rechtfertige Massnahmen, die über den internationalen Durchschnitt hinausgingen.

Die Schweiz habe nach der Finanzkrise rasch reagiert, doch seien die schweizerischen Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken heute kaum höher als der internationale Minimalstandard für alle Banken – und deutlich unter den künftigen Anforderungen für systemrelevante Banken in den USA.

Die sogenannte «Going-Concern-Leverage-Ratio» für die Grossbanken betrage nur gerade 3,12%. Der internationale Minimalstandard für alle Banken liege bei 3%, die künftigen Anforderungen in den USA für systemrelevante Banken lägen bei 5 bis 6%.

Schweiz soll zu den führenden Ländern gehören
Der Bundesrat will die Kapitalanforderungen deshalb anpassen. Er nennt dabei keine Zahlen, hält aber fest, dass die Schweiz zu den Ländern mit international führenden Going-Concern-Eigenmittelanforderungen gehören soll. Dies soll sowohl hinsichtlich risikogewichteten Kapitalanforderungen als auch hinsichtlich Leverage Ratio gelten.

Neben den Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung nach Basel III sollen Banken international verpflichtet werden, zusätzliches Verlustabsorptionskapital in Form von länger laufenden Verbindlichkeiten vorzuhalten, das bei Bedarf in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Auch bei diesen sogenannten TLAC-Anforderungen will der Bundesrat tätig werden – selbst dann, wenn man sich international nicht auf einen Standard einigen kann.

Verbindliches Datum für Notfallpläne
Massnahmen treffen will der Bundesrat ferner zur Notfallplanung. Hier bestehe gegenwärtig die grösste Herausforderung, schreibt er im Bericht. Denn nur ein Notfallplan, der die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen gewährleiste, könne den faktischen Zwang zur staatlichen Rettung im Krisenfall reduzieren. Die Erfahrungen zeigten, dass eine vorgängige minimale Entflechtung der Organisationseinheiten erforderlich sei.

Der Bundesrat will nun ein verbindliches Datum festlegen, bis zu welchem die Banken die Notfallplanung umgesetzt haben müssen. Die Finanzmarktaufsicht FINMA soll die Umsetzung der Notfallpläne kontrollieren und die Behörden regelmässig informieren.

Brunetti-Empfehlungen umsetzen
Mit seinem Auftrag an das Finanzdepartement unterstützt der Bundesrat sämtliche Empfehlungen der Expertengruppe. Oberstes Ziel ist es, die Banken widerstandsfähiger zu machen. Bei der Konkretisierung der Massnahmen soll unter anderem berücksichtigt werden, ob eine Bank lediglich im Inland systemrelevant ist oder auch global als systemrelevant eingestuft wird. Die betroffenen Banken sollen einbezogen werden.

Als systemrelevant gelten die Grossbanken UBS und CS sowie die Zürcher Kantonalbank und die Raiffeisengruppe. Die Grossbanken waren auch in der Brunetti-Gruppe vertreten. In einer Fussnote im Bericht hielten sie fest, dass sie eine Erhöhung der risikogewichteten Kapitalanforderungen ablehnten.

Zu Empfehlungen der Experten, die über die Bankenregulierung im engeren Sinne hinausgehen, äussert sich der Bundesrat nicht. Die Brunetti-Gruppe hatte unter anderem auch empfohlen, die Verschuldungsanreize im Steuersystem zu überprüfen, da auch diese ein Risiko für das Finanzsystem darstellten. (awp/mc/pg)

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