BVG-Reform: sgv lehnt Sozialisierung der 2. Säule dezidiert ab

BVG-Reform: sgv lehnt Sozialisierung der 2. Säule dezidiert ab
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht des Bundesrats, den BVG-Mindestumwandlungs­satz auf 6,0% zu senken. Die vorgeschlagenen Abfederungsmassnahmen und die neuen Zusatzrenten lehnt der sgv hingegen klar ab. Diese Renten zerstören das bewährte 3-Säulen-Prinzip. Eine Umverteilung in der 2. Säule ist systemwidrig. Zusatzrenten verursachen massive Mehrkosten und spürbar höhere Lohnabzüge. Für deren Finanzierung müssten primär die Jungen auf­kommen. Zudem missachten BVG-Zusatzrenten den Volkswillen.

Das 3-Säulen-Prinzip hat sich bewährt. In der 2. Säule spart jeder Versicherte mit der Unterstützung seines Arbeitgebers sein eigenes, ihm klar zugeordnetes Altersguthaben an. Der sgv lehnt die Einführung von teuren BVG-Zusatzrenten, ausgeschüttet nach dem Giesskannenprinzip dezidiert ab. Der soziale Ausgleich soll in unserer Altersvorsorge wie bis anhin über die AHV erfolgen. In der 2. Säule muss dagegen weiterhin das Einlageprinzip gelten. Zusatzrenten stellen einen ersten Schritt in Richtung Einheitskasse oder Volksrente dar und sind daher entschieden abzulehnen.

Keine Erhöhung der Lohnprozente
Zur Finanzierung der Zusatzrenten müsste ein zusätzliches halbes Lohnprozent eingefordert werden. Und das, obwohl die Lohnnebenkosten mit der STAF-Vorlage bereits ab kommendem Jahr steigen. Das schwächt einerseits die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten. Andererseits werden die Produkte verteuert und die Konkurrenz­fähigkeit der hiesigen Betriebe geschwächt. Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird geschädigt. Gerade im Niedriglohnbereich, der speziell sensibel auf Kostensteigerungen reagiert, müsste unweigerlich mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden.

Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Reformvorlage missachtet den Volkswillen. Die Nachwahlbefragung zur Altersvorsorge 2020 hat ergeben, dass der dort vorgesehene AHV-Rentenzuschlag von 70 Franken der wichtigste Grund für die Ablehnung war. Eine Reform, die Zusatzrenten von 200 Franken einführen will, die erneut im Giesskannenprinzip auszuschütten wären ist des-halb für den sgv inakzeptabel.

sgv hält an seinem Modell fest
Der sgv hält weiterhin an seinem eigenen Modell fest, das er am 2. Juli 2019 Bundesrat Berset unterbreitet hat. Für das Gewerbe ist wichtig, dass auf Anpassungen beim Koordinationsabzug verzichtet wird. Der Niedriglohnbereich wird so vor überdurchschnittlich starken Mehrbelastungen geschützt. Stattdessen werden die Altersgutschriften erhöht. Eine Über­gangs­generation von 10 oder allenfalls 15 Jahrgängen wird mit speziellen Massnahmen vor Renteneinbussen geschützt. Das sgv-Modell beschränkt sich darauf, die aus einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes resultierenden Renteneinbussen zu kompensieren. Es verzichtet auf jeden Leistungsausbau. Das sgv-Modell ist daher der mit Abstand kostengünstigste Lösungsansatz, der zurzeit zur Diskussion steht. (sgv/mc)

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