Neue Konzession: Die SRG soll sich mehr von den Privaten abgrenzen

Neue Konzession: Die SRG soll sich mehr von den Privaten abgrenzen
SRF Studio Zürich Leutschenbach. (Foto: SRG)

Bern – Die SRG soll stärker auf Information setzen und sich mehr von den Privaten abgrenzen. Mitten in der Debatte über die Zukunft des öffentlichen Rundfunks legt Medienministerin Doris Leuthard ihren Vorschlag für eine neue SRG-Konzession vor.

Bis zum 12. April 2018 ist der Entwurf nun in der Vernehmlassung. Die neue Konzession soll Anfang 2019 in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Sie würde allerdings hinfällig, falls die No-Billag-Initiative am 4. März 2018 angenommen werden sollte. Dann müsste der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Mit der vorgeschlagenen neuen Konzession sollen die Konturen des Service-public-Auftrags der SRG geschärft werden, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Sie umfasst die Information ebenso wie die Kultur, die Bildung, die Unterhaltung und den Sport.

Risiko und Innovation
Ein zentraler Punkt ist die Abgrenzung von den Privaten. Um sich noch deutlicher von den Programmen der kommerziellen Anbieter zu unterscheiden, muss die SRG stärker auf die Information fokussieren. Deshalb muss sie künftig mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen aus den Gebührengeldern für ihren Leistungsauftrag in der Information einsetzen.

Inhaltlich betrifft die Abgrenzung zu privaten Anbietern insbesondere die Unterhaltung: So sollen namentlich verschiedene Genres ausgestrahlt und Eigenproduktionen entwickelt werden. Das SRG-Angebot zeichne sich dank höherer Risikobereitschaft «durch ein besonderes Mass an Kreativität und Innovation aus», heisst es im Entwurf. Bei fiktionalen Inhalten soll die SRG mit Privaten zusammenspannen.

Alle sollen online mitreden
Die Zusammenarbeit mit Privaten betrifft auch den Sport. Hier wird die SRG dazu verpflichtet, mit anderen schweizerischen Veranstaltern zu kooperieren und über Shared-Content-Modelle mit anderen Medienunternehmen zusammenzuarbeiten.

Künftig soll sich die SRG mehr für politische und gesellschaftliche Funktionen öffnen. So wird sie verpflichtet, den dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit zu pflegen. Insbesondere soll sich die gesamte Bevölkerung kostenlos über die frei zugänglichen Online-Plattformen über die Programme austauschen können.

Weiterhin von zentraler Bedeutung bleibt der Austausch unter den Sprachregionen. Zudem sollen – unter dem Stichwort «integrativ» – Angebote für Jüngere entwickelt sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Sehbehinderungen berücksichtigt werden.

Eine externe Qualitätssicherung wird der SRG ebenfalls vorgeschrieben. Deren Ergebnisse muss sie veröffentlichen und Vertreter von Politik, Kultur, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Austausch darüber einladen.

Warten auf das neue Gesetz
Die aktuelle Konzession für die SRG SSR gilt bis zum 31. Dezember 2017. Der Bundesrat hatte sie im Sommer um ein Jahr bis Ende 2018 verlängert. Die nun vorgeschlagene Konzession soll ab Anfang Januar gelten – bis zur Ablösung durch eine Konzession, die mit dem neuen Gesetz über elektronische Medien geregelt wird. Ein solches will der Bundesrat dem Parlament als Ersatz für das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) unterbreiten.

Im Oktober hatte Bundesrätin Doris Leuthard bekannt gegeben, dass die Empfangsgebühr ab 2019 pro Haushalt und Jahr 365 CHF betragen soll. Heute beträgt sie 451 CHF. Die Abschaffung der Gebühr ist Gegenstand der No-Billag-Initiative, über die am 4. März abgestimmt wird. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert