E-Voting-System der Post im Herbst zum ersten Mal bei Wahlen im Einsatz

E-Voting-System der Post im Herbst zum ersten Mal bei Wahlen im Einsatz

Bern – Das E-Voting-System der Post wird im Herbst 2023 erstmals bei eidgenössischen Wahlen eingesetzt. Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die entsprechende Grundbewilligung erteilt.

Dies nachdem das System in den letzten Monaten erneut auf Herz und Nieren geprüft worden ist: Vom 8. bis 31. Juli 2023 haben 2650 Hackerinnen und Hacker im sogenannten öffentlichen Intrusionstest versucht, Schwachstellen im E-Voting-System zu entdecken. Trotz den rund 55’000 Angriffen gelang es niemandem, in das E-Voting-System oder gar in die elektronische Urne einzudringen. Ausserdem fand eine erneute Überprüfung im Auftrag des Bundes statt. Auch auf dieser Basis hat die Post ihr System weiterentwickelt.

In den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau werden die Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch wählen können. Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen zu. Auch im Kanton St.Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten, für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65 000 Stimmberechtigten. Dies entspricht rund 1.2 % aller Schweizer Stimmberechtigten.

Testplattform für elektronisches Wählen steht ab sofort allen Interessierten zur Verfügung
Im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen hat die Post die Funktionalitäten auf der E-Voting-Testplattform angepasst: Neu können alle Interessierten eine elektronische Wahl durchspielen und ausprobieren, wie Wählen mit E-Voting geht. Im Unterschied zu einer Abstimmung ist der Prozess komplexer, da es mehr Auswahlmöglichkeiten gibt. Das Wählen funktioniert aber wie auf dem Papier. Interessierte können somit beispielsweise austesten, wie sie elektronisch Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste ersetzen («panaschieren») oder einen Namen doppelt aufführen («kumulieren»).

Link zur Testplattform

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