sgv bedauert Nein zur Nationalstrassen-Vorlage

sgv bedauert Nein zur Nationalstrassen-Vorlage
Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. (Foto: sgv)

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv bedauert die Ablehnung der Natio­nal­strassen-Vorlage durch das Stimm­volk. Mit diesem Nein zur Engpass­be­seitigung seien die Probleme nur aufgeschoben, schreibt der sgv in einer Mitteilung. Das koste Wirtschaft und Gesellschaft jedes Jahr Milliarden und der gefährliche Ausweichverkehr könne nicht vermindert werden.

«Mit dem heutigen Nein an der Urne ist nichts gewonnen. In diesen Tagen haben die Staustunden auf unseren Nationalstrassen den Spitzenwert von 48’000 vom letzten Jahr bereits übertroffen. Die hohen Kosten, welche damit verbunden sind, belasten weiterhin die Wirtschaft, insbesondere die KMU und die gesamte Bevölkerung», schreibt der Gewerbeverband.

Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage hätten es versäumt aufzuzeigen, wie sich die stark wachsende Zahl an Staustunden senken lasse. «Sie verschliessen die Augen vor der Tatsache, dass wir mit einer Strasseninfrastruktur leben müssen, welche vor 60 Jahren geplant wurde. Unser Wohlstand hängt von einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur ab, sei es auf der Schiene, auf der Strasse oder im Langsamverkehr. Der Verkehr ist ein Gesamtsystem, und die Bedürfnisse an die Mobilität steigen stetig», so der sgv.

Solange die Engpässe nicht behoben würden, stünden Personen und Güter weiterhin im Stau. Das koste den Wirtschaftsstandort Schweiz jedes Jahr Milliarden an verlorener Produktivität. Damit bestehe weiterhin dringender Handlungsbedarf, hält der sgv abschliessend fest.

Der sgv begrüsst das Ja zu EFAS
Hingegen zeigt sich der sgv sehr erfreut über die Annahme der EFAS-Vorlage sehr erfreut. Damit könnten nun störende Fehlanreize beseitigt werden, was eine kostendämpfende Wirkung haben sollte. Diese Änderung werde auch der integrierten Versorgung positive Impulse verleihen, so der sgv.

Mit Bedauern nimmt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft die Ablehnung der beiden Mietvorlagen zur Kenntnis. Die Vorlage zur Untermiete hätte das Eigentumsrecht gestärkt und das Gleichgewicht zwischen den Rechten des Mieters und des Vermieters wiederhergestellt. Die Vorlage zur Lockerung der Voraussetzungen für die Geltendmachung von Eigenbedarf hätte die Eigentümer und Vermieter von unnötigen Regulierungskosten befreit, zeigt sich der Gewerbeverband überzeugt. (pd/mc)

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