Effektiv- und Mindestlöhne werden um 0,8 bzw. 0,7 Prozent angehoben

Effektiv- und Mindestlöhne werden um 0,8 bzw. 0,7 Prozent angehoben
(© Thomas Oswald - Fotolia.com)

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Neuenburg – Die unterzeichnenden Sozialpartner der Gesamtarbeitsverträge (GAV) haben für das Jahr 2015 eine nominale Effektivlohnerhöhung von schätzungsweise 0,8 Prozent beschlossen. Davon werden 0,3 Prozentpunkte generell und 0,5 Prozentpunkte individuell zugesichert. Die Mindestlöhne wurden gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) um 0,7 Prozent angehoben.

Die Sozialpartner der GAV mit mindestens 100 unterstellten Personen haben für das Jahr 2015 eine Effektivlohnerhöhung um durchschnittlich 0,8 Prozent beschlossen (2014: +0,8%; 2013: +0,7%; 2012: +1,1%). Unter Einbezug der diesjährigen Teuerungsprognosen (2015: -1,1%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 1,9 Prozent zunehmen. Rund 465’000 Personen waren von Effektivlohnerhöhungen betroffen. Bei 27 GAV führten die Lohnverhandlungen zu keinem Abschluss.

Effektivlöhne um 0 bis 2,3 Prozent angepasst
Das Effektivlohnwachstum betrug 0,5 Prozent im primären und sekundären Sektor und 1 Prozent im tertiären Sektor. Die stärksten Erhöhungen finden sich in den Branchen «Herstellung von Textilien und Bekleidung» (+2,3%), «Telekommunikation, Informationstechnologie und Informationsdienstleistungen» (+1,7%), «Post-, Kurier- und Expressdienste» (+1,6%) sowie «Landverkehr, Schifffahrt, Luftfahrt, Lagerei» (+1,5%). Demgegenüber war in den Branchen «Heime» (+0,2%) und «Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und Uhren» (+0,1%) ein geringeres Wachstum zu verzeichnen, während die Branche «Maschinen-, Fahrzeugbau» ein Nullwachstum registrierte.

Lohnerhöhungen zumeist individuell erteilt
2015 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,8 Prozent in 0,3 Prozentpunkte generelle und 0,5 Prozentpunkte individuelle Erhöhungen. Somit wurden lediglich 35 Prozent der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Der entsprechende Anteil sinkt seit drei Jahren (2014: 38%; 2013: 39%; 2012: 63%). Der Anteil der generellen Anpassungen nahm im tertiären Sektor leicht zu (2014: 26%; 2015: 31%).

Mindestlöhne um 0,7 Prozent erhöht
Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2015 um 0,7 Prozent angehoben (2012: +1,4%; 2013: +0,6%; 2014: +0,7%). Rund 1’176’200 Personen waren von den Abschlüssen zu den Mindestlöhnen betroffen.

Das Mindestlohnwachstum stagnierte im primären Sektor (0%), betrug 0,3 Prozent im sekundären Sektor und 1 Prozent im tertiären Sektor. Die stärksten Erhöhungen finden sich in den Branchen «Finanz- und Versicherungsdienstleistungen» (+4%), «Sonstige Dienstleistungen» (+3,4%), «Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken; Tabakverarbeitung» (+2,3%) sowie «Detailhandel» und «Verlagswesen, audiovisuelle Medien und Rundfunk» (je +1,8%). Demgegenüber verzeichneten 13 Branchen ein Nullwachstum. Die GAV-bezogenen Lohnanpassungen können das Ergebnis von Verhandlungen für das Berichtsjahr sein oder sich von gesamtarbeitsvertraglichen Lohnklauseln ableiten (z.B. Anbindung an die Teuerung oder an das Lohnsystem eines Kantons). (BFS/mc/ps)

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