EU-Recht: Gewerkschaften drohen mit Referendum

EU-Recht: Gewerkschaften drohen mit Referendum

SGB-Präsident Paul Rechsteiner.

Bern – Die Gewerkschaften wollen eine Schwächung der flankierenden Massnahmen der bilateralen Abkommen unter keinen Umständen hinnehmen. Sie drohen mit einem Referendum, sollte der Bundesrat dem EU-Recht bei der Personenfreizügigkeit automatisch folgen.

Gewerkschaftsbund (SGB) und Unia wollen verhindern, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) direkt oder indirekt über die Flankierenden Massnahmen zwischen der Schweiz und der EU urteilen könnte, wie sie am Montag an einer Medienkonferenz in Bern betonten. «Der Europäische Gerichtshof hat in verschiedenen Fällen gegen den Arbeitnehmerschutz entschieden», sagte der SGB-Chefökonom Daniel Lampart. SGB-Präsident Paul Rechsteiner stört sich daran, dass die flankierende Massnahmen seitens der EU offen kritisiert werden, obwohl diese gemeinsam ausgehandelt worden seien. Ein Streitpunkt ist die Voranmeldefrist; sie besagt, dass ausländische Firmen ihr Personal mindestens 8 Tage vor einem Arbeitseinsatz in der Schweiz melden müssen.

Bundesrat hält «Bilaterale III» für möglich

Der Bundesrat hat sich wiederholt gegen einen Automatismus bei der Übernahme von EU-Recht (acquis communautaire) ausgesprochen. Er steht damit im Widerspruch zu den Plänen Brüssels, wonach bei künftigen Abkommen mit der Schweiz ein solcher Mechanismus wünschenswert wäre; dies ging aus einer Ratssitzung vom Dezember hervor. Eine Alternative zu einzelnen Abkommen ist ein gesamtheitliches Vorgehen, mit dem die bilateralen Abkommen mit der EU gebündelt würden. Ein Paket unter dem Namen «Bilaterale III» halte der Bundesrat für möglich, teilte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann kürzlich mit. Beide Varianten würden dem fakultativen Referendum unterstehen. SGB und Unia wollen sich in jedem Fall wehren, sollte die automatische Übernahme der EU-Rechtsentwicklung bei der Personenfreizügigkeit beschlossen werden. «Die Gefahr, dass die flankierenden Massnahmen zusammengestrichen werden, ist zu gross», sagte Lampart.

Kampf für Mindestlöhne
Der Grundsatz, wonach in der Schweiz «Schweizer Löhne bezahlt werden», sehen die Gewerkschaften durch zunehmendes Lohndumping gefährdet. «Lohndumping wird nicht konsequent bekämpft. Es fehlen Instrumente», sagte Lampart. Als Instrument im Kampf gegen das Lohndumping fassen die Gewerkschaften einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 CHF ins Auge. Zusammen mit der SP haben sie Ende Januar die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» lanciert.

Reinigungsgewerbe anfällig auf Lohndumping
Besonders anfällig für Lohnverstösse ist laut Lampart das Reinigungsgewerbe, in dem 55% der Angestellten in Gesamtarbeitsverträgen zu wenig verdienen. Die Durchsetzung der Mindestlöhne sei vor allem bei Firmen aus dem Ausland unbefriedigend. Die Bestrafung von fehlbaren Unternehmen gestaltet sich schwierig. Nur 53% der Bussen würden bezahlt. «Darum müssen Kautionen eingeführt werden», sagte Lampart. Weiter lassen sich die Schweizer Arbeitsbedingungen umgehen, indem Arbeitgeber ihre Beschäftigten als selbständig deklarieren. «Wir stellen eine massive Zunahme solcher Scheinselbständigkeit aus dem benachbarten Ausland fest», sagte Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti. (awp/mc/ps)

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