Fall Mörgeli: Uni Zürich entlässt Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts

Fall Mörgeli: Uni Zürich entlässt Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts

Christoph Mörgeli.

Zürich – Die Universität Zürich hat einer im Amt eingestellten Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts und Museums die Kündigung ausgesprochen. Sie soll im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli vertrauliche Informationen preisgegeben und schwerwiegende Loyalitätspflichtsverletzungen gegenüber der Universität Zürich begangen haben. Das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört, schreibt die Universität in einer Mitteilung.

Weil vertrauliche Dokumente und Informationen an die Presse weitergegeben wurden, erstattete die Universität Zürich im September 2012 Strafanzeige gegen Unbekannt. Im November 2012 eröffnete die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich gegen die Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts und Museums ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Daraufhin stellte die Universität Zürich sie vorsorglich im Amt ein.

Kündigung erfolgt aus arbeitsrechtlichen Gründen
Heute nun hat die Universität der Mitarbeiterin aus arbeitsrechtlichen Gründen gekündigt. Die UZH stützt sich dabei auf die Strafverfahrensakten, in welche sie als Geschädigte und Verfahrensbeteiligte Einsicht hat. Diese Einsicht ergab, dass die Mitarbeiterin nachweislich einen Journalisten des Tages-Anzeigers mit UZH-internen, vertraulichen Informationen versorgte und ihm zudem ihre Login-Daten zustellte, die einen Zugriff auf UZH-Rechner ermöglichten. Ihr Verhalten habe zu einer medialen Berichterstattung über Prof. Christoph Mörgeli beigetragen. Diese habe es verhindert, dass die UZH das laufende Mitarbeiterbeurteilungsverfahren betreffend Mörgeli weiterführen konnte, so die Universität weiter.

Die Mitarbeiterin habe schwerwiegende Loyalitätspflichtsverletzungen gegenüber der Universität begangen und das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört, weshalb eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht mehr möglich sei. (UZH/mc/pg)

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