Finanzministerin will Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe heben

Finanzministerin will Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe heben
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin EFD. (Bild: Schweizerische Bundeskanzlei/mc)

Bern – Am 8. März entscheiden Volk und Stände darüber, ob die Bargeldversorgung in der Bundesverfassung verankert wird. Praktische Auswirkungen hat das keine. Dennoch hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Dienstag für die Reform mit Symbolcharakter geworben.

Artikel 99 der Bundesverfassung regelt die Geld- und Währungspolitik. «Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu», heisst es im ersten Absatz. Die Bargeldversorgung ist nicht explizit geregelt.

Das will die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», die sogenannte Bargeld-Initiative, ändern. Namentlich will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.

Bundesrat und Parlament verfolgen das gleiche Ziel. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden. Ihr direkter Gegenentwurf – also ihre alternative Verfassungsänderung – beruht auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze. «Die schweizerische Währung ist der Franken. Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung»: Diese beiden Sätze sollen neu in der Verfassung verankert werden.

Bewährte Formulierungen übernehmen
Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in Bern vor den Medien sagte. Es entstünden keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergebe sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.

Mit der Verankerung in der Verfassung stellten jedoch beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können. Die Verfügbarkeit des Bargelds und die Festlegung des Frankens als schweizerische Währung seien berechtigte Anliegen, sagte Keller-Sutter. Auch der Bundesrat wolle, dass Bargeld als breit nutzbares Zahlungsmittel erhalten bleibe. Dieses Ziel nehme der Gegenentwurf auf.

Im Gegensatz zur Initiative übernehme der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Formulierungen. Diese seien rechtlich eindeutig und in der Praxis gut umsetzbar. Die Initiative lasse dagegen offen, welche Menge an Bargeld genügend sei.

Bedeutung von Bargeld betonen
Für die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) sichert nur die Initiative, dass echtes Geld erhalten bleibt. Sie verpflichte den Bund, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen, und übertrage diese Aufgabe nicht der Nationalbank, die machtlos sei.

Ein Ja zur Bargeld-Initiative oder zum Gegenentwurf hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung. Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen.

Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf wird getrennt abgestimmt. Die beiden Abstimmungsfragen können unabhängig voneinander mit Ja oder mit Nein beantwortet werden. Falls beide Vorlagen angenommen würden, könnten die Stimmenden in der Stichfrage dann angeben, welchen Text sie bevorzugen. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert