Flankierende Massnahmen werden vorerst nicht verschärft

Flankierende Massnahmen werden vorerst nicht verschärft
Bundeshaus. (Foto: parlament.ch)

(Foto: parlament.ch)

Bern – Der Bundesrat legt seine Pläne zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen auf Eis. Die Arbeiten sollen erst fortgesetzt werden, wenn klar ist, wie die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird.

Die Sistierung hatte sich abgezeichnet. In der Vernehmlassung war Kritik laut geworden, dass eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen vor der Umsetzung der Initiative keinen Sinn mache. Es sei die Frage aufgeworfen worden, ob es der richtige Zeitpunkt dafür sei, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann am Mittwoch vor den Bundeshausmedien.

Bundesrat gibt Druck nach
Der Bundesrat, der einen Marschhalt bisher abgelehnt hatte, gab dem Druck nach. «So lange nicht klar ist, auf welcher Basis der Verfassungsartikel umgesetzt wird, sind zusätzliche Massnahmen wenig sinnvoll», erklärte der Volkswirtschaftsminister.

Die flankierenden Massnahmen sind parallel zur Personenfreizügigkeit 2004 in Kraft getreten. Sie sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil keine vorgängige Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt werden.

Neue Ausgangslage
Wegen der Zuwanderungsinitiative hat sich die Ausgangslage nun aber völlig verändert. Eine der Grundlagen der flankierenden Massnahmen ist nämlich das Entsendegesetz. Dieses würde mit dem Ende der Personenfreizügigkeit automatisch ausser Kraft treten. Trotzdem arbeitete der Bundesrat weiter an einer Verschärfung. Das mochte damit zusammenhängen, dass er und auch die Wirtschaft eigene Antworten auf die Zuwanderung präsentieren wollten. Bezeichnenderweise hatten sich die Sozialpartner wenige Tage nach der Abstimmung auf mögliche Verschärfungen geeinigt, nachdem sie zuvor monatelang erfolglos verhandelt hatten.

Nun haben die Sozialpartner auch der Sistierung zugestimmt. Schneider-Ammann sprach von einer «Vernunftlösung». Flankierende Massnahmen seien unter Umständen gar nicht mehr nötig, wenn wieder vorgängige Kontrollen eingeführt würden, sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit. Mit Kontingenten und einem Inländervorrang brauchten die flankierenden Massnahmen ein «ganz neues Design».

Höhere Bussen
Ein einziges Element der vorgeschlagenen Verschärfungen soll sofort weiter verfolgt werden: Die Obergrenze von Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen soll von heute 5000 Franken auf 30’000 Franken erhöht werden. Diese Massnahme war in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestossen. Heute komme ein Arbeitgeber mit der Bezahlung einer Busse unter Umständen besser davon als mit der Einhaltung von orts- und branchenüblichen Löhnen, sagte Zürcher. Die Obergrenze soll mit der laufenden Revision des Schwarzarbeits-Gesetzes erhöht werden.

Ob andere Elemente wieder aufgenommen werden, ist ungewiss. Allerdings kündigte der Bundesrat an, die Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen nicht aus den Augen verlieren zu wollen.

In der Vernehmlassung hatte er vorgeschlagen, dass auch die Sozialpartner die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung beantragen können. Zudem sollen Bestimmungen über Ferien, Arbeitszeiten und Kaution erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden können. Und schliesslich soll die Allgemeinverbindlichkeit auch ohne Arbeitgeberquorum befristet verlängert werden können. (awp/mc/pg)

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