Flughafen Zürich: BAZL-Chef für umstrittene Südstarts

Flughafen Zürich: BAZL-Chef für umstrittene Südstarts

BAZL-Direktor Peter Müller. (Foto: BAZL)

Zürich – Die Sicherheit auf dem Flughafen Zürich hat für den Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), Peter Müller, oberste Priorität. Er plädiert deshalb für Südstarts mit einem Weiterflug geradeaus. Nur so könne ein Maximum an Sicherheit garantiert werden.

Mit den Abflügen über die Goldküste und das Glattal könnten die An- und Abflugrouten entflochten und die Gefahr von Zusammenstössen verringert werden, sagte Müller in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Donnerstag. Bisher sei die Tendenz gewesen, den Süden von Anflügen am frühen Morgen zu entlasten. Die Sicherheitsargumente führten nun aber zur Überlegung, mehr Südstarts geradeaus durchzuführen. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Sicherheitsbericht 2013 werde dieser Diskurs nun geführt.

Entscheidung zwischen Sicherheit und Ruhebedürfnis der Bevölkerung
«Entweder», so Müller, «haben wird ein Maximum an Sicherheit und damit beispielsweise den ganzen Tag Südstarts geradeaus. Oder es gibt punkto Sicherheit gewisse Abstriche wegen der Ruhebedürfnisse der Bevölkerung.» Dessen müssten sich die Politiker bewusst sein, wenn sie ihre Entscheidung fällen.

Südstarts geradeaus, die im neuen Betriebsreglement nicht vorgesehen sind, fordern auch über 140 Gemeinden im Kanton Zürich und in den Nachbarkantonen – allerdings nicht den ganzen Tag, sondern nur in Spitzenzeiten. Gegen vermehrte Südstarts hat sich die Stadt Zürich ausgesprochen.

Müller für Verlängerung der Piste 28
Klar befürwortet BAZL-Chef Peter Müller auch eine Verlängerung der Piste 28. Diese sei ein «ausgewiesener Risikofaktor», weil sie zu kurz sei. Unter dem Aspekt der Sicherheit sei es wichtig, dass diese Piste verlängert werde oder zumindest planerisch der Raum für eine Verlängerung gesichert werden könne. Der Bundesrat werde sich dazu im Herbst äussern. Die Pistenverlängerung ist politisch höchst umstritten. Der Zürcher Kantonsrat hat diese aus dem kantonalen Richtplan gestrichen. Das Planungsinstrument muss noch vom Bundesrat genehmigt werden. (awp/mc/pg)

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