Flughafen Zürich stellt sich gegen BAZL-Vorschlag zur Gebührenordnung

Flughafen Zürich stellt sich gegen BAZL-Vorschlag zur Gebührenordnung
Flughafen Zürich. (Copyright: Flughafen Zürich)

Kloten – Dem Flughafen Zürich liegen die Vorschläge des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) für eine neue Gebührenordnung auf dem Tisch. Diese sehen eine deutliche Erhöhung der Transferzahlungen zugunsten der regulierten Erträge vor. Im Rahmen der begonnenen Vernehmlassung stellt sich die Flughafen Zürich AG aber dezidiert gegen diese Vorschläge.

Im Juli 2018 hatte das BAZL bekannt gegeben, die seit 2012 geltende Gebührenordnung für Flughäfen punktuell zu überarbeiten. Gemäss dem nun vorliegenden Vorschlag sollen unter anderem die Transferzahlungen aus dem kommerziellen Bereich der Luftseite zugunsten des regulierten Fluggeschäfts auf 50 Prozent von bisher 30 Prozent erhöht werden. Von den Parking-Erträgen würden neu 75 Prozent des ökonomischen Mehrwerts statt bisher 30 Prozent abgeschöpft.

Höhere Transferzahlungen
Der Flughafen Zürich bezeichnet die vorgeschlagenen Änderungen in einer Stellungnahme als «nicht nachvollziehbar» und spricht von einer «Quersubventionierung der Flughafengebühren». Ausserdem seien bei der Revision der Verordnung die Effekte des Tiefzinsumfelds nicht adäquat berücksichtigt worden.

Sollte der Vorschlag in dieser Form umgesetzt werden, würden die aviatischen Erträge in der nächsten Gebührenperiode ab 2020 um 25 Prozent oder 150 Millionen Franken tiefer ausfallen, so die Rechnung der Flughafenbetreiberin. Künftige Investitionen in die Flughafeninfrastruktur seien damit gefährdet. Insbesondere im Hinblick auf aviatische Projekte müsste der Investitionsplan überarbeitet werden.

Zu hohe Zahlen?
Gemäss dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL operiert der Flughafen Zürich allerdings mit zu hohen Zahlen. «Nach unseren Berechnungen liegen die erwarteten Mindereinnahmen deutlich tiefer wie die angeführten 150 Millionen Franken», sagte BAZL-Sprecher Christian Schubert gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.

Daher geht man im BAZL auch nicht davon aus, dass der Flughafen aufgrund der neuen Gebührenordnung zu Anpassungen im Investitionsplan gezwungen werde. «Aus unserer Sicht und mit Blick auf die prognostizierte Cashflow-Entwicklung müsste der Flughafen bei den Investitionsvorhaben keine Abstriche machen,» betonte der Sprecher weiter.

Nach Abschluss des laufenden Vernehmlassungsverfahrens, bei dem auch die Fluggesellschaften einbezogen werden, wird die neue Gebührenordnung frühestens im Jahr 2020 in Kraft treten.

Aktie taucht
An der Börse befinden sich die Aktien der Flughafen Zürich AG in einem steilen Sinkflug. Bis Handelsschluss geben die Titel um kräftige 15,3 Prozent auf 170.80 Franken nach. Laut einem Analysten der Zürcher Kantonalbank würde die neue Verordnung zu einem «empfindlichen Rückgang» der Gebühren führen. Allerdings sei es derzeit schwierig abzuschätzen, wie sehr der Vorschlag in Stein gemeisselt ist. (awp/mc/ps)

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