Freiheitsstrafen in Riesenbetrug um tschechische Kohlefirma

Freiheitsstrafen in Riesenbetrug um tschechische Kohlefirma

Bellinzona – Das Bundesstrafgericht hat fünf Geschäftsleute für einen riesigen Betrug bei der Aneignung eines tschechischen Kohlekonzerns zu Freiheitsstrafen und bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Richter in Bellinzona haben die fünf Tschechen am Donnerstag der qualifizierten Geldwäscherei und des Betrugs beziehungsweise der Gehilfenschaft zu Betrug schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte sie zu Freiheitsstrafen von 36 bis 52 Monaten und zu bedingten Geldstrafen.

Der sechste Angeklagte, ein belgischer Ex-Verwaltungsrat des internationalen Währungsfonds, wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte ihnen angelastet, zwischen 1997 und 2003 im grossen Rahmen Vermögenswerte des ehemaligen tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) unterschlagen zu haben.

Rund 550 Mio CHF beschlagnahmt
Teilweise seien die Betroffenen dabei im Verwaltungsrat oder der Aufsichtskommission der Gesellschaft gesessen. Mit den abgezweigten Mitteln sollen anschliessend Aktien der MUS erworben worden sein. Die Beschuldigten hätten so schliesslich 97% der Aktien erlangt.

Bis 2007 sollen über zahlreiche Schweizer Gesellschaften und hunderte von Bankkonten Vermögenswerte, Gelder und Aktien gewaschen worden sein. Im Rahmen des Verfahrens wurden auf Bestreben der BA in der Schweiz Geldwerte in der Höhe von rund 550 Mio CHF beschlagnahmt. Der Prozess hatte im vergangenen Mai begonnen. (awp/mc/ps)

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