Gebührenordnung am Flughafen Zürich wird vom BAZL überprüft

Gebührenordnung am Flughafen Zürich wird vom BAZL überprüft
Flughafen Zürich. (Copyright: Flughafen Zürich)

Zürich – Die Gebührenordnung am Flughafen Zürich ist erst seit September 2016 in Kraft. Für die kommende Gebührenperiode ab 2020 nimmt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nun die geltende Verordnung erneut unter die Lupe. Zur Debatte steht auch die Erhöhung der Transferzahlungen zugunsten des Flugverkehrs.

Das Verfahren zur Festlegung der Gebühren werde vom BAZL derzeit einer punktuellen Revision unterzogen, teilt der Flughafen Zürich am Montag mit. Die Flughafenbetreiberin bedauert in der Mitteilung «die einseitig zu Gunsten der Fluggesellschaften vorgesehene Erhöhung der Transferzahlung aus dem nicht-regulierten Geschäftssegment». Der Einbezug der verschiedenen Interessensgruppen sei per Ende 2018 vorgesehen.

Im Jahr 2017 erzielte der Flughafen Zürich einen Umsatz von 1,04 Milliarden Franken, wobei rund 40 Prozent auf das Nicht-Fluggeschäft entfielen. Gemäss der geltenden Gebührenordnung seien im vergangenen Jahr aus diesem Bereich Transferzahlungen in Höhe von 13,4 Millionen Franken zum regulierten Fluggeschäft geflossen, sagte ein Sprecher gegenüber AWP. Die Höhe der künftigen Zahlungen könne derzeit noch nicht quantifiziert werden.

Analysten rechnen mit Umsatzeinbussen
Für die Bank Vontobel kommt die angekündigte Revision der Gebührenverordnung überraschend. Der zuständige Experte bezeichnet das Thema in einem Kommentar als «hochpolitisch». Falls der Anteil der Transferzahlungen beispielsweise auf 50 Prozent von derzeit 30 Prozent des Mehrwerts angehoben werde, errechnet der Analyst eine Umsatzeinbusse auf Konzernebene von 0,9 Prozent.

Auch an der Börse werden die Neuigkeiten negativ aufgenommen, obschon detaillierte Angaben noch fehlen. Bis 10 Uhr geben die Titel um 1,8 Prozent auf 207 Franken nach. Der Gesamtmarkt SPI steht derweil 0,8 Prozent tiefer. (awp/mc/ps)

Flughafen Zürich AG

BAZL

Firmeninformationen bei monetas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert