Bausparinitiativen: Gegenvorschlag gescheitert

Bausparinitiativen: Gegenvorschlag gescheitert

Nach Ablehnung des Gegenvorschlags werden die beiden Initiativen nicht zurückgezogen.

Bern – Über das steuerlich begünstigte Bausparen wird das Stimmvolk entscheiden. Ein indirekter Gegenvorschlag zu zwei Volksinitiativen ist am Freitag in der Schlussabstimmung gescheitert, weil der Ständerat die Vorlage ablehnte.

Wäre der indirekte Gegenvorschlag nicht am Ständerats-Veto gescheitert, wären die Initiativkomitees zum Rückzug ihrer Begehren bereit gewesen. Zu einer Volksabstimmung wäre es mit grosser Wahrscheinlichkeit allerdings dennoch gekommen, denn die SP wollte das Referendum gegen den Gegenvorschlag ergreifen. Nun werden Volk und Stände über die Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) abstimmen. Im indirekten Gegenvorschlag nahmen die Räten die zentralen Forderungen der Volksbegehren auf. Der Erwerb von Wohneigentum sollte demnach mit steuerlichen Begünstigungen gefördert werden.

SP-Präsident über Ständerats-Entscheid erfreut
Am Ende der Beratungen hatten beide Räte der Vorlage zugestimmt. Der Ständerat sprach sich in der Frühjahrssession allerdings nur ganz knapp – mit Stichentscheid des Präsidenten – für das steuerlich begünstigte Bausparen aus. Nun änderten mehrere Ratsmitglieder ihre Meinung: Mit 22 zu 17 Stimmen lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Schlussabstimmung ab. Der Nationalrat hätte daran festhalten wollen. Er hiess die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 111 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. SP-Präsident Christian Levrat (FR) rief vergeblich zu einem Nein auf. Über den Entscheid des Ständerates zeigte er sich indes erfreut. Dieser habe intelligenterweise eine Vorlage aus dem Verkehr gezogen, die vor dem Volk keine Chance gehabt hätte.

«Krankhafte Obsession»
Das Festhalten der Bürgerlichen im Nationalrat zeuge von deren Sturheit und «krankhafter Obsession», zulasten der Allgemeinheit die eigene Wählerschaft zu begünstigen, kritisierte der SP-Präsident. Die steuerliche Begünstigung des Bausparens hätte neue Steuerschlupflöcher geschaffen und die Mieterinnen und Mieter diskriminiert. Die Initianten wären mit der Vorlage zufrieden gewesen. Wer für ein Eigenheim spart, hätte jährlich bis 10’000 CHF (für Ehepaare 20’000 CHF) vom steuerbaren Einkommen abziehen können, und zwar während maximal zehn Jahren. Für den Fall, dass der Kauf nicht innert fünf Jahren erfolgt wäre, sah die Vorlage Steuernachzahlungen vor.

«Mogelpackung»
Fast alle Kantone lehnten die Revision ab, und auch der Bundesrat stellte sich dagegen. Die Gesetzesänderung wäre für Bund und Kantone mit Steuerausfällen von jährlich über 100 Mio CHF verbunden gewesen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte davor, das Steuersystem noch weiter zu verkomplizieren. Sie gab auch zu bedenken, vom Bausparen würden vor allem Personen mit höherem Einkommen profitieren. Vertreterinnen und Vertreter der SP und der Grünen bezeichneten die Vorlage denn auch als Mogelpackung. Gefördert würde nicht das Bausparen, sondern das Steuersparen. Zudem würde eine Immobilienblase drohen.

Bürgerliches Loblied auf Eigenheimbesitzer
Die Befürworter aus den Reihen der Bürgerlichen hielten dagegen, angesichts der tiefen Wohneigentumsquote in der Schweiz müsse der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden. Das Bausparen sei ausserdem volkswirtschaftlich nützlich. «Wer in einem Eigenheim wohnt, ist ein zuverlässiger und verantwortungsbewusster Staatsbürger», sagte Philipp Müller (FDP/AG) im Rahmen der Beratungen. Steuerliche Abzüge fürs Bausparen kennt bisher einzig der Kanton Basel-Landschaft. Laut Widmer-Schlumpf führte dies im Kanton nicht zu einer höheren Wohneigentumsquote. (awp/mc/upd/ps)

 

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