Greenpeace geht im Streit um AKW-Messdaten ans Bundesgericht

Greenpeace geht im Streit um AKW-Messdaten ans Bundesgericht
AKW Leibstadt. (Foto: Kernkraftwerk Leibstadt AG)

Leibstadt / Zürich – Greenpeace will mit einer Beschwerde an das Bundesgericht erreichen, dass das AKW Leibstadt AG die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin veröffentlichen muss. Die Bevölkerung habe ein international verbrieftes Recht auf diese Informationen.

Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der AKW-Betreiberin, der Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL), gegen eine Verfügung zur Publikation der Atomaufsichtsbehörde ENSI gutgeheissen. Es begründete den Entscheid vor allem mit einer Interessenabwägung.

Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Daten, insbesondere deren Publikation im Internet, sei als geringer einzustufen als das Interesse an ihrer Geheimhaltung. Die KKL sehe sich regelmässig der mehr oder weniger heftigen Kritik von Organisationen und Parteien ausgesetzt, welche der Kernkraft gegenüber ablehnend eingestellt seien.

ENSI wollte Publikation der Daten
Beim Rechtsstreit geht es im Kern um die Umsetzung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ). Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hatte im von Greenpeace angestrengten Verfahren im November verfügt, dass die KKL frühere Daten der Messungen veröffentlichen muss.

Konkret geht es um die Daten im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014. Es handelt sich um Abluftdaten am Kamin des AKW Leibstadt. Diese so genannten EMI-Daten beinhalten Angaben zu Edelgasen, Aerosolen und Jod bei Normalbetrieb sowie zu Edelgasen bei einem Störfallbetrieb.

Greenpeace setzt auf Konvention
Greenpeace stützt sich bei der Beschwerde an das Bundesgericht nach eigenen Angaben vom Montag auf die Aarhus-Konvention. Die von der Schweiz unterzeichnete Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Der Text der Konvention halte fest, dass der Transparenzanspruch der Öffentlichkeit bei Schadstoffen über kommerziellen Interessen von Unternehmen stehe, hält Greenpeace fest. Weil radioaktive Emissionen zweifellos die Gesundheit von Menschen schädigen könnten, bestehe man auf den Zugang zu detaillierten Daten des AKW Leibstadt. (awp/mc/ps)

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