Holcim: Busse von 390 Mio CHF wegen Preisabsprachen in Indien

Holcim: Busse von 390 Mio CHF wegen Preisabsprachen in Indien

Jona – Der Zementkonzern Holcim kassiert eine happige Busse wegen Preisabsprachen in Indien. Die indische Wettbewerbskommission habe eine Strafzahlung von insgesamt rund 390 Mio CHF gegen die beiden Konzerngesellschaften ACC und Ambuja Cements verhängt, teilte der grösste Zementhersteller der Welt am Donnerstag mit. ACC wurde mit etwa 194 Mio und Ambuja Cements mit 196 Mio gebüsst.

Die Verfügung beziehe sich auf ein Wettbewerbsverfahren aus dem Jahr 2010, welches das Verhalten mehrerer führender Zementproduzenten in Indien untersucht habe. Gegen insgesamt elf Unternehmen verhängte die Behörde eine Busse von insgesamt 1,1 Mrd USD. Laut der Nachrichtenagentur Reuters ist das die höchste Strafzahlung, die der Regulator je verhängt hat.

Holcim-Töchter bestreiten Anschuldigungen
Beide Holcim-Töchter bestritten allerdings die Anschuldigungen und Schlussfolgerungen der Wettbewerbskommission, schrieb der Schweizer Konzern im Communiqué. Sie wollten dagegen rechtliche Schritte ergreifen: Die Anschuldigungen seien haltlos, sagte Holcim-Sprecher Peter Stopfer. Es habe keine Preisabsprachen gegeben. Der Konzern habe keine Rückstellungen für die Busse gebildet.

Aktie dennoch höher
Wird die Busse allerdings definitiv, dann schlägt dies gewaltig auf die Rechnung von Holcim durch. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr war der Konzerngewinn um knapp 60% auf lediglich noch 682 Mio CHF eingebrochen. Dennoch schreckte die Aussicht auf die mitten im Börsenhandel bekannt gewordene Riesenbusse die Investoren nicht. Die Holcim-Aktie legte um 2,1% auf 52,40 CHF zu.

Verfahren auch in Brasilien
Auch in Brasilien läuft ein Kartellverfahren gegen Holcim und fünf weitere Zementhersteller. Diese werden vom Justizministerium verdächtigt, die Preise untereinander abgesprochen zu haben. Damit sei es den sechs Unternehmen gelungen, die restliche Konkurrenz aus dem Geschäft zu verdrängen. Holcim weist auch in Brasilien den Verdacht der Preisabsprache von sich. Man habe sich nicht an gesetzeswidrigem Verhalten beteiligt. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert