Kritik am Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Tech-Plattformen
Bern – Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen findet in der Vernehmlassung grossen Widerhall. Die Absicht des Bundesrates ist es, damit mehr Transparenz und Sicherheit im digitalen Raum zu schaffen. Den meisten Vernehmlassungsbeteiligten geht es jedoch zu wenig weit.
Sehr grosse Kommunikationsplattformen wie Facebook, X, Tiktok und Google sollen Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz in Zukunft ein Verfahren anbieten müssen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können.
Der bundesrätliche Vorentwurf beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Diese beeinflussen laut der Landesregierung aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark. Nach heutigem Stand beträfe das Gesetz demnach fünf bis fünfzehn ausländische Unternehmen.
Für die SVP ist es Zensur
Bei den Parteien ist die SVP gegen den Vorentwurf, den sie «das neue Zensurgesetz» nennt: «Wir brauchen keine staatliche Meinungs-Polizei und keine Übernahme von EU-Bürokratie.» Die bestehende Rechtsordnung sei ausreichend, um echte Kriminalität im Netz zu verfolgen. Alles, was darüber hinausgehe, sei ein Angriff auf die Freiheit der Bürger. Die Vorlage zentralisiere Kompetenzen beim Bund und missachte die Hoheit der Kantone in der Strafverfolgung.
Die Mitte unterstützt den Gesetzesentwurf grundsätzlich, denn die Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sei notwendig, um die Rechte der Nutzer zu stärken. Die Partei fordert jedoch Verbesserungen, insbesondere in den Bereichen Schutz von Minderjährigen, Risikoreduktion, Transparenzpflicht und Krisenmanagement (zum Beispiel gegen Desinformation). Zudem solle zielgerichtete Werbung für Minderjährige stark beschränkt werden.
Grüne und SP: Ungenügend
Das Prädikat «klar ungenügend» verleiht die Grüne Partei dem Gesetzesentwurf – die Schutzmechanismen seien nicht ausreichend. So sei unter anderem ein Verbot von personalisierter Werbung aufzunehmen. Auch die Grünliberale Partei (GLP) sieht im Entwurf Lücken und fordert wesentliche Nachbesserungen, unter anderem stärkere Regeln gegen KI-generierte sexuelle Inhalte.
Die SP sieht die Vorlage des Bundesrats ebenfalls als ungenügend an. Sie führe das bisher in der Schweiz gegenüber den Plattformkonzernen praktizierte «laissez-faire fort – mit Folgen für die Rechte der einzelnen Userinnen und die Gesellschaft als Ganzes».
Die Partei verlangt «ein entschlossenes Vorgehen gegen die Markt- und Meinungsmacht der grossen Plattformkonzerne» und fordert «die vollständige Übernahme und Umsetzung der EU-Plattformregulierung und das Ende des Haftungsprivilegs der grossen Plattformen». Mit der Vorlage werde sich an den toxischen Geschäftsmodellen und Unternehmensstrukturen der Tech-Plattformen nichts ändern. Der Gesetzesentwurf müsse auf alle Plattformen anzuwenden sein, auch auf kleinere wie zum Beispiel den Messengerdienst Telegram.
Verleger fordern rasche Umsetzung
Der Verlegerverband Schweizer Medien VSM begrüsst die geplante Regulierung. Der Gesetzesentwurf stelle einen wichtigen Schritt dar, um die Rechte der Nutzerinnen zu stärken sowie mehr Transparenz und Fairness im digitalen Raum zu schaffen. Die Vorlage sei dringlich und sollte rasch umgesetzt werden. Der Verband warnt, die Medienvielfalt sei aufgrund der Marktmacht der globalen Plattformen akut gefährdet.
Auch das Medienausbildungszentrum MAZ in Luzern begrüsst zwar das geplante Bundesgesetz, fordert aber weitergehende Schritte, darunter unter anderem eine strikte Kennzeichnungspflicht für von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffene Inhalte. Dies mit dem Ziel, dass sogenannte Deepfakes sowie synthetische (zusammengesetzte) Texte und Bilder auf Schweizer Plattformen erkannt werden können.
Der Verein für fairen Journalismus (Fairmedia) unterstützt den Entwurf, fordert aber punktuelle Nachbesserungen, zum Beispiel bei der Klärung der Haftungsfrage und nutzerfreundlichere Meldeverfahren.
Jugendschutzorganisationen fordern Nachbesserungen
Mehrere Kinder- und Jugendorganisationen kritisieren am Gesetzesentwurf, dass dessen Schutz nicht ausreiche. Der europäische Digital Services Act (DSA) hingegen zeige, wie wirksamer Jugendschutz gestaltet werden könne: mit sicheren Voreinstellungen, Einschränkungen personalisierter Werbung und konkreten Pflichten zur Risikominderung.
Die Schweiz dürfe nicht hinter dieses Niveau zurückfallen, da sonst Kinder und Jugendliche hierzulande schlechter geschützt wären als Gleichaltrige in der EU, warnen der Kinderschutz Schweiz, Pro Familia, und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz sowie Pro Juventute. Letztere schreibt: «Kinder- und Jugendschutz darf nicht wirtschaftlichen oder aussenpolitischen Interessen untergeordnet werden», auch solle die Medienkompetenz gefördert werden.
Die digitalpolitische Organisation Algorithmwatch warnt, dass der aktuelle Gesetzesentwurf keine Massnahmen zum Jugendschutz vorsehe. Dazu bräuchte es etwa ein Verbot von personalisierter Werbung für Minderjährige, mahnt die Organisation in ihrer Stellungnahme. Ausserdem fehle die Pflicht für Plattformen, negative Auswirkungen auf Jugendliche zu evaluieren und zu minimieren.
Sichere Plattformen für Jugendliche fordert auch die Digitale Gesellschaft Schweiz – darüber hinaus die Einbeziehung integrierter KI-Systeme in den Geltungsbereich des Gesetzes und die verbindliche Pflicht zur Risikominderung, nicht nur der Risikoanalyse. (awp/mc/ps)