Lifewatch wehrt sich gegen Zuwahl von neuen Verwaltungsräten
Yacov Geva, CEO LifeWatch. (Copyright: LifeWatch)
Neuhausen am Rheinfall – Die Generalversammlung des Telemedizin-Konzerns Lifewatch wird spannend. Eine Aktionärsgruppe um Patrick Schildknecht und Patrick Ringler fordert von den Aktionären, über verschiedene Änderungen der Statuten sowie die Zuwahl von zwei neuen Verwaltungsräten abzustimmen. Der bestehende Verwaltungsrat lehnt diese Begehren ab.
Der Verwaltungsrat beantrage die Wiederwahl der bisherigen fünf Mitgliedern in Einzelabstimmung für eine Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen GV, teilt Lifewatch am Donnerstag mit. Demnach soll Kenneth Melani, Yacov Geva, Urs Wettstein, Thomas Rühle und Patrick Schildknecht wiedergewählt werden. Melani soll als VR-Präsident bestätigt werden.
Schildknecht/Ringler portieren Rietiker und Hubert
Die Aktionärsgruppe Schildknecht/Ringler fordert derweil die Zuwahl von Stephan Rietiker und Aevis-Grossaktionär Antoine Hubert, der Verwaltungsrat lehnt dies ab. Der Verwaltungsrat befürchtet, dass die Aktionärsgruppe und ihr nahestehende Aktionäre eine kontrollierende Stellung anstreben. Der Aktienanteil von rund 27,9% der Aktionärsgruppe berechtige seiner Meinung nach nicht zu einem dritten Vertreter im Gremium, so der Verwaltungsrat.
Er sei der Meinung, dass Rietiker und Hubert nicht unabhängig seien und spricht beiden Kandidaten die fachliche Kompetenz ab. Rietiker sei Mitglied der Aktionärsgruppe und habe sich 2011 als CEO beworben, sei aber nicht für geeignet befunden worden. Hubert sei mit der Aktionärsgruppe eng verbunden – obschon formal nicht Teil davon – und verfüge nicht über spezifische Erfahrung im US-Medizinal- und Spitalbereich. Ihm fehle zudem auch die Erfahrung bei den neuen Produkten der Gesellschaft wie dem Mobiltelefon Lifewatch V und dem VSP Patch.
Änderung des Vergütungsreglements verlangt
Die Aktionärsgruppe Schildknecht/Ringler fordert zudem verschiedene Änderungen der Statuten, welche vom Verwaltungsrat ebenfalls abgelehnt werden. Sie betreffen die Vergütung der Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung sowie des Beirats, die Verbote gewisser Entschädigungen sowie die Bedingungen für ein Verwaltungsratsmandat.
In seiner Begründung für die Ablehnung verweist der Verwaltungsrat auf die Änderungen der Statuten zur Umsetzung der Verordnung der so genannten Minder-Initiative. Zwischenzeitlich seien Details zu den Ausführungsbestimmungen bekannt gewordenen. Der Verwaltungsrat ziehe es deshalb vor, durch eine Anpassung der Statuten sämtliche Bestimmungen der Verordnung des Bundesrats in einem Zuge umzusetzen.
Bereits länger anhaltender Konflikt
Der Konflikt zwischen der Aktionärsgruppe und dem Verwaltungsrat schwelt schon länger. Lifewatch hatte Ende Mai 2013 bei der Aufsichtsbehörde Finma eine Anzeige wegen Verdachts auf Meldepflichtverletzung beim Aufbau der Position der Aktionärsgruppe eingereicht. In der Folge wurde die GV vom letzen Frühling verschoben. Anfang Juli teilte die Finma dann mit, dass sie keine Verstösse gegen die Offenlegungspflichten feststellen konnte und eine Grundlage zur Suspendierung von Stimmrechten und für ein Verbot von Zukäufen nicht gegeben sei.
Neben diesen strittigen Punkten werden die Aktionäre zudem über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung befinden. Der Verwaltungsrat schlägt für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 einen Gesamtbetrag von 620’000 CHF vor. Für die Geschäftsleitung soll ein Gesamtbetrag für die fixe Vergütung von 2014 von 520’000 CHF bewilligt werden.
Die GV von Lifewatch wird am 30. Januar 2014 in Zürich stattfinden. (awp/mc/ps)