Lindt verliert Rechtstreit um Goldhasen in Deutschland

Lindt verliert Rechtstreit um Goldhasen in Deutschland

Lindt & Sprüngli-CEO Ernst Tanner.

Karlsruhe/Cadolzburg/Küsnacht ZH – Lindt & Sprüngli hat im Patentstreit mit der Confiserie Riegelein um deren goldenen Schokoladenhasen endgültig den Kürzeren gezogen. Der deutschen Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, Riegelein den Verkauf des Hasen zu verbieten, der dem Lindt-Goldhasen ähnlich sieht.

Den Entscheid der obersten Gerichtsinstanz kurz vor Ostern publik machte am Gründonnerstag die Confiserie Riegelein. «Wir freuen uns natürlich sehr, dass dieser Fall nach rund 12 Jahren ein glückliches Ende für uns gefunden hat», wurde Unternehmenschef Peter Riegelein in einem Communiqué zitiert.

Lindt & Sprüngli enttäuscht
Bis es zum Entscheid des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe kam, gab es bereits vier Urteile gegen den Schweizer Schokoladenproduzenten, welche dieser alle an die nächst höhere Instanz weiterzog. Bei Lindt & Sprüngli zeigte man sich denn auch enttäuscht über das erneut abschlägige Urteil. Man könne es nicht verstehen, respektiere es aber, sagte Mediensprecherin Sylvia Kälin am Donnerstag.

Der Rechtsstreit hatte begonnen, kurz nachdem Lindt & Sprüngli im Jahr 2000 seinen Goldhasen in Deutschland als dreidimensionale Marke schützen liess. Lindt & Sprüngli wollte juristisch verhindern, dass die Confiserie Riegelein ihren Goldhasen weiterhin verkaufen kann.

Riegelein stellte sich auf den Standpunkt, dass zahlreiche Hersteller seit den 50er-Jahren sitzende Hasen in Goldfolien herstellen und verkaufen. Zudem sei Goldfolie vor 50 Jahren ein häufig genutztes Verpackungsmittel gewesen. Der Bundesgerichtshof ist nun offensichtlich dieser Argumentation gefolgt.

Alles bleibt beim Alten
Mit dem Urteil ändert sich für Lindt & Sprüngli an der jetzigen Situation nichts: Der Goldhase bleibt mit seinem Namen und seinen Attributen auch in Deutschland eine geschützte Marke des Schweizer Schokoladenproduzenten. Allerdings darf auch die Confiserie Riegelein ihre Goldhasen weiterhin verkaufen.

Lindt & Sprüngli rückt auch nach dem Urteil nicht von der Auffassung ab, dass der Riegelein-Goldhase dem eigenen Hasen sehr ähnlich sehe und eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Es tue weh, wenn man viel Werbemittel in den Aufbau eines Produktes gesteckt habe und dann ein anderer Produzent einfach vom Wert der Marke profitiere, sagte Kälin.

Laut Kälin wird sich Lindt & Sprüngli auch in Deutschland weiterhin für seine Markenrechte einsetzen. Allerdings hat sich das Unternehmen dort juristisch auch noch mit Haribo herumzuschlagen, seit es einen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären auf den Markt gebracht hat. Haribo machte Verwechslungsgefahr mit seinen Goldbären geltend. Das Kölner Landgericht gab dabei im Dezember dem deutschen Gummibärchenhersteller recht.

In Österreich gesiegt
In Österreich hatte Lindt & Sprüngli dagegen mehr Glück mit der Durchsetzung seiner Markenrechte. Dort gab der Oberste Gerichtshof dem Schweizer Schokoladenhersteller recht und verbot der Firma Hauswirth, ihren in Goldfolie gehüllten Hasen mit Schleife zu vertreiben.

Das oberste EU-Gericht verweigerte Lindt & Sprüngli dagegen im Mai letzten Jahres einen weitergehenden Schutz des Goldhasen. Das Unternehmen mit Sitz in Kilchberg/ZH hätte den goldenen Hasen gerne auch ohne Lindt-Schriftzug und anderen Attributen als Marke schützen lassen. (awp/mc/upd/ps)

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