Neue Fahrzeuge müssen nicht mehr zum Abgastest

Neue Fahrzeuge müssen nicht mehr zum Abgastest

Bern – Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen, wie der Bundesrat heute entschieden hat. Im Rahmen weiterer Verordnungsrevisionen wird zudem die Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Kleinserien-Typengenehmigungen erleichtert.

Personenwagen, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung («Abgastest») in die Werkstatt. Dieser Systemwechsel rechtfertig sich nach Ansicht des Bundesrats, weil OBD-Systeme unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent überwachen und allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett anzeigen. Zeigt die Warnlampe eine Fehlfunktion an, dann ist für das betreffende OBD-Fahrzeug ein Werkstattbesuch vorgeschrieben. D

Rund 60 % der Fahrzeuge weisen ein anerkanntes OBD-System auf
Der Fahrzeughalter hat nach dem erstmaligen Aufleuchten der Warnlampe einen Monat Zeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Umwelt nicht durch Fahrzeuge mit entsprechenden Fehlfunktionen belastet wird. Die Neuregelung entlastet sämtliche Halter neuerer Motorwagen. Rund 60 Prozent der Fahrzeuge weisen ein anerkanntes OBD-System auf, das von der periodischen Abgaswartung befreit. Für Fahrzeuge ohne OBD-System ändert sich nichts, d.h. sie müssen weiterhin alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt.

EG-Kleinserienfahrzeuge
Der Bundesrat hat ausserdem beschlossen, die Zulassung der EG-Kleinserienfahrzeuge anzupassen. Fahrzeuge, von welchen pro Typ und Jahr europaweit maximal 1000 Wagen zum Verkehr zugelassen werden, gelten als so genannte Kleinserienfahrzeuge. Diese verfügen über eine entsprechende Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft (EG) und erfahren in der Schweiz grundsätzlich dieselben Erleichterungen wie in Europa. Die Erleichterungen betreffen Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung im Rahmen der Abkommen mit der EU. (UVEK/mc/pg)

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