PUK-Bericht zur CS-Krise soll Ende 2024 vorliegen

PUK-Bericht zur CS-Krise soll Ende 2024 vorliegen
Ein Fall wie jener der Credit Suisse soll sich in der Schweiz nicht mehr wiederholen können.

Bern – Die Untersuchungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur CS-Krise nehmen mehr Zeit in Anspruch als anfänglich geplant. Die verbliebenen Anhörungen sollen im Mai stattfinden. Bis Ende Jahr soll dann der Schlussbericht vorliegen.

«Ursprünglich war geplant, alle Anhörungen bis zur Frühjahrssession abzuschliessen», teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Aufgrund deren erheblichen Umfangs würden die verbleibenden Anhörungen jedoch erst danach durchgeführt.

Gemäss neusten Angaben der PUK hat sich die Kommission an ihren bisher 15 Sitzungen insbesondere mit der Geschäftsführung der Behörden ab Krisenbeginn im Sommer 2022 und während der Akutkrise von Mitte März 2023 auseinandergesetzt. In den kommenden Monaten werde sie sich verstärkt mit den Entwicklungen ab 2015 befassen.

Noch keine inhaltlichen Details bekannt
Die PUK zur CS-Krise nimmt die Zeit von 2015 und bis und mit Vollzug der Notfusion der CS mit der UBS unter die Lupe. Der Auftrag der PUK lautet, die Geschäftsführung der im Zusammenhang mit der Notfusion relevanten Behörden auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu untersuchen. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen muss sie dem Parlament in einem Bericht vorlegen.

Die PUK wertet relevante Dokumente aus und führt Anhörungen durch. Auf der Liste stehen Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrats, des Finanzdepartements, der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Mehr Details gibt die PUK wegen der Schweigepflicht nicht bekannt.

Zwei neue PUK-Mitglieder
Nach den Wahlen musste die PUK zwei nicht wiedergewählte Mitglieder ersetzen. Ständerat Matthias Michel (FDP/ZG) ersetzte Claude Bauer (FDP/NE), und Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) amtet anstelle von Roland Fischer (GLP/LU).

Nach eigenen Angaben hat Kommission bisher fünf externe Mandate vergeben und zwei weitere Aufträge definiert, mit welchen sie externe Stellen betrauen wird. Diese Informationen seien als Kontext wichtig, um die Geschäftsführung der Behörden zu beurteilen. (awp/mc/ps)

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