Regulierungen kommen Unternehmer teuer zu stehen

Regulierungen kommen Unternehmer teuer zu stehen
(Nomad_Soul - Fotolia.com)

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Bern – Kosten von rund 10 Mrd CHF pro Jahr tragen Unternehmen aufgrund staatlicher Regulierung. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht. Darin identifiziert er auch, wo Einsparungen möglich wären. Bisher fehlte es dafür aber am politischen Willen, wie die gescheiterte Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes zeigt.

In fünf vom Bundesrat untersuchten Bereichen übersteigen die Kosten für die Unternehmen die Milliardengrenze: Rechnungslegungs- und Revisionsrecht schlagen mit 1,66 Mrd CHF zu Buche, die Mehrwertsteuer mit 1,76 Mrd, Arbeitssicherheit und Unfallversicherung mit 1,2 Mrd CHF. Durch das Baurecht fallen Kosten von 1,6 Mrd an, durch Umweltrecht 1,76 Mrd CHF. Weitere Bereiche, die erheblichen Kosten verursachen, sind AHV/IV/EO, Gewinnsteuer, Quellensteuer oder Zollverfahren.

Hohes Sparpotenzial
Unter dem Strich schätzt der Bundesrat die Regulierungskosten auf 10 Mrd CHF. Diese Rechnung stimmt aber nur, wenn man die Kosten nicht dem Nutzen gegenüberstellt, beispielsweise durch Gesundheitsschutz, Umweltschutz oder soziale Sicherheit. Zudem sagt die Zahl nichts über das Sparpotenzial aus. Dieses ist allerdings nicht unerheblich, wie der Bundesrat in seinem Bericht darstellt. Am meisten gespart werden könnte durch einen MWST-Einheitssatz und die Beseitigung von Ausnahmen. Ein entsprechendes Projekt war jedoch 2011 im Parlament gescheitert.

Hunderte Millionen Franken könnten durch eine Vereinheitlichung der Baugesetzgebung gespart werden. Diese steht jedoch unter der Hoheit von Kantonen und Gemeinden. Das Potenzial anderer Massnahmen ist geringer, jedoch würden auch diese zur Kostenreduktion beitragen, wie der Bundesrat in seinem Bericht schreibt. Dazu gehören etwa die Aufhebung der Pflicht für die Unternehmen, Veranlagungsverfügungen beim Import und Export zu archivieren, flexiblere Sanitätskonzepte für Unternehmen ohne besondere Gefahren oder die Abschaffung des AHV/IV-Ausweises.

Massnahmen aufgegleist
Insgesamt schlägt der Bundesrat 32 Massnahmen vor mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern. Jene, die er selbständig durchführen kann, hat er an die zuständigen Departemente zur Umsetzung übermittelt. 2015 will er zudem ein neues Massnahmenpaket zur administrativen Entlastung vorlegen.

Mit dem Bericht über die Regulierungskosten hat der Bundesrat auch eine Zwischenbilanz der administrativen Entlastungen von Unternehmen vorgelegt, die er 2011 beschlossen hatte. Von den 20 Massnahmen sind demnach 70% umgesetzt oder in planmässiger Umsetzung. Der gescheiterte MWST-Einheitssatz gehört zu den nicht umgesetzten Massnahmen.

Gewerbeverband fordert Taten
Für den Schweizerischen Gewerbeverband sind die KMU die Leidtragenden der Regulierungskosten. Diese immensen Kosten würden direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der KMU durchschlagen und die Wirtschaftsleistung der Schweiz massiv hemmen. Der sgv will «diese unsinnige Belastung der KMU-Wirtschaft» nicht akzeptieren und fordert umgehend Massnahmen. Die Unternehmen müssten von unnötigem administrativem Ballast befreit werden. Neue Regulierungen seien zu vermeiden oder müssten noch konsequenter bezüglich anfallender Regulierungskosten überprüft werden, schreibt der Gewerbeverband in einer Mitteilung. Es dürfe nicht länger sein, dass den KMU immer mehr Auflagen und Vorschriften gemacht sowie zusätzliche Sonderaufgaben aufgebürdet würden.

Für den sgv beinhaltet der Bericht des Bundesrates wertvolle Auswertungen und Anhaltspunkte, dass hier rasch konkrete Fortschritte erzielt werden können. Jetzt sei die Landesregierung gefordert. Nur wenn es gelinge, die administrativen Belastungen massiv zu senken, könne der Wachstumskurs der Volkswirtschaft nachhaltig gesichert werden – mit positiven Auswirkungen auf Beschäftigung und Wohlfahrt in der Schweiz. (awp/sgv/mc/pg)

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