Rund 42’000 Betriebe sind auf Lohndumping untersucht worden

Rund 42’000 Betriebe sind auf Lohndumping untersucht worden
Flankierende Massnahmen: Kontrolle auf einer Baustelle.

Bern – Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU sind 2016 rund 42’000 Betriebe und 164’000 Personen auf die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert worden. Bei Schweizer Firmen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nahmen die Beanstandungen zu.

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Kontrollen zwar um sechs Prozent abgenommen, das Kontrollniveau war aber eines der höchsten seit 2008, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Donnerstag bekanntgab.

36% aller entsandten Arbeitnehmenden sowie 32% der selbständig erwerbenden Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA wurden auf die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert. Zudem wurden etwa 7% aller Schweizer Arbeitsstätten überprüft.

«Die Schweiz bleibt sehr attraktiv für europäische Arbeiter», sagte Boris Zürcher, Chef der Direktion für Arbeit im SECO, an einer Medienkonferenz. 120’000 von ihnen seien 2016 in die Schweiz gekommen, rund sechs Prozent aller Entsendungen in der EU/EFTA. Die flankierenden Massnahmen hätten diese Entwicklung nicht behindert.

Mehr Beanstandungen bei Firmen ohne GAV
Bei den Schweizer Unternehmen, deren Arbeitsbedingungen nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt sind, wurden in den Jahren 2015 und 2016 20’714 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde in 2159 Fällen Lohndumping festgestellt, was einem Anteil von 12% entsprach. In der Periode 2013/2014 waren es noch 9% gewesen.

Die paritätischen Kommissionen, welche die Einhaltung der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) durch Entsendebetriebe überprüfen, stellten 2016 bei 25% der 7444 Betriebskontrollen Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbestimmungen fest. 2015 hatte der Anteil der Beanstandungen noch bei 27% gelegen. Den fehlbaren Betriebe wurden insgesamt 1429 Konventionalstrafen auferlegt. Mit einem Anteil von 35% war vor allem der Bausektor stark betroffen.

Die kantonalen tripartiten Kommissionen deckten in der Periode 2015/2016 bei 11’044 Kontrollen von Entsendebetrieben 1387 Fälle von Unterbietungen der üblichen Löhne auf. Dies entsprach einem Anteil von 16% gegenüber 13% in der Periode 2013/2014.

Die Vollzugsorgane überprüften auch den Erwerbsstatus von 7000 selbständigen Dienstleistungserbringern aus der EU. Dabei wurde bei sechs Prozent der kontrollierten Personen eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Die Anzahl Geldbussen, die ausgesprochen werden, wenn der Status der Selbstständigkeit nicht belegt werden kann, belief sich auf 729 und die Anzahl verhängter Arbeitsunterbrüche auf 93. Diese Arbeitsunterbrüche betrafen vor allem die Kantone Genf und Bern.

Gewerkschaften sehen Handlungsbedarf
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist darauf hin, dass bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt wurden. In Branchen mit gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen würden diese Firmen gebüsst.

Doch rund die Hälfte der Branchenlöhne sei nicht durch solche Mindestlöhne geschützt. Im Dumpingfall foutiere sich die Mehrheit der Firmen darum, der Aufforderung der Kantone zur Anhebung der Löhne Folge zu geben.

Für den Arbeitnehmer-Dachverband Travail.Suisse zeigt der Bericht, dass Unterbietungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind. Die geplante Erhöhung der Kontrollen sei nicht ausreichend. Es sei besorgniserregend, dass der Anteil der Verständigungsverfahren laufend abnehme. 2013 waren es 70%, 2016 nur noch 40%.

Die Gewerkschaften müssten sicherzustellen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Wenn diese Zusage nicht mehr eingehalten werden könne, sei die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt, sagte Unia-Geschäftsleitungsmitglied Nico Lutz. Die Schutzmassnahmen müssten verbessert und verstärkt werden.

Arbeitgeber: Massnahmen haben sich bewährt
Für den Arbeitgeberverband zeigt der Bericht, dass sich die flankierenden Massnahmen einmal mehr bewährt haben. Die Verbesserungen beim Vollzug der Kontrolltätigkeit wirkten und die seit Ende 2016 vorgesehenen risikobasierten Kontrollstrategien würden die Kontrollen noch effizienter machen.

Der Bundesrat hat im Dezember angekündigt, dass er den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Einhaltung von Lohn- und Arbeitsvorschriften weiter verbessern will. So soll die Mindestzahl der Kontrollen um 30% auf 35’000 pro Jahr erhöht werden. (awp/mc/ps)

Seco

Schreibe einen Kommentar