S+B: Renova mit Vorankündigung zu Übernahmeangebot

S+B: Renova mit Vorankündigung zu Übernahmeangebot
Der russische Oligarch Viktor Vekselberg. (Foto: Renova)

Grossinvestor Viktor Vekselberg.

Zürich – Die Renova Gruppe hat wie angekündigt die Vormeldung für ein öffentliches Übernahmeangebot für die Schmolz+Bickenbach AG (S+B AG) publiziert. Die Beteiligungsgesellschaft des russischen Investors Viktor Vekselberg bietet demnach über ihre Tochterfirma Venetos Holding netto 2,85 CHF je S+B-Aktie mit einem Nennwert von 3,50 CHF, wie einem Inserat in der «NZZ» (Ausgabe 2.7.) zu entnehmen ist.

Sollte die Kapitalerhöhung wie von der GV vom vergangenen Freitag beschlossen durchgeführt werden, würde der durch den Verwässerungseffekt angepasste Angebotspreis bei noch 1,26 CHF je Aktie liegen. Venetos will den angepassten Angebotspreis voraussichtlich am ersten Börsentag nach dem von der S+B AG auf den 10. Juli 2013 angekündigten Kotierungstag der neu geschaffenen S+B-Aktien veröffentlichen und den Angebotsprospekt am 12. Juli. Die Angebotsfrist werde voraussichtlich vom 29. Juli bis am 26. August 2013 laufen.

Zehnder: Denke nicht an Rücktritt
Der Verwaltungsratspräsident von Schmolz + Bickenbach gibt sich derweil kämpferisch und will in der Auseinandersetzung mit den Gründerfamilien und der Beteiligungsgesellschaft Renova nicht klein beigeben. Auch Meldungen zu Rücksichtsabsichten erteilte Hans-Peter Zehnder eine Absage. In der Wochenendpresse sei ein falscher Eindruck entstanden.

«Die Aussage, ich würde nicht mehr dabei sein, bezieht sich auf den Fall, dass der Verwaltungsrat mehrheitlich von Renova und der KG beherrscht würde», sagte Zehnder in einem Interview mit der der Wirtschaftszeitung «Finanz und Wirtschaft». «Davon sind wir aber noch einiges entfernt.», so der VRP weiter.

Zudem sieht er gute Chancen, die von einer Tochtergesellschaft der KG beantrage Sperre aufheben zu lassen. «Nach unserer Ansicht sind die Beschlüsse der GV gültig. Im summarischen Verfahren wird nun materiell innerhalb von zehn Tagen geprüft und entschieden, ob die Handelsregistersperre zu Recht beantragt wurde. Wir gehen davon aus, dass dies nicht der Fall ist», sagte der VRP weiter. (awp/mc/upd/pg/pg)

 

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