Schweiz / Italien: Einigung auf Abkommen zur Grenzgänger-Besteuerung

Schweiz / Italien: Einigung auf Abkommen zur Grenzgänger-Besteuerung
Grenzübergang Chiasso.

Grenzübergang Chiasso.

Bern / Rom – Der Steuerstreit zwischen Schweiz und Italien ist in einem weiteren wichtigen Punkt beigelegt. Die beiden Staaten haben sich am Dienstag über die künftige Besteuerung von Grenzgängern geeinigt. Der Kanton Tessin dürfte aufatmen.

Grenzgänger werden heute nach einem bestehenden Abkommen vom Jahr 1974 nur in der Schweiz besteuert, wobei Italien 38,8% der Quellensteuern zustehen. Diese fliessen nach Rom und werden anschliessend auf die Grenzgemeinden verteilt, in den die Grenzgänger wohnhaft sind. Für italienische Grenzgänger ist es wegen der geringeren Steuerbelastung äusserst attraktiv, in der Schweiz zu arbeiten.

Das neue und von beiden Staaten paraphierte Abkommen legt fest, Grenzgänger in Zukunft in beiden Ländern zu besteuern. Die Schweiz wird statt der heutigen 61,2 bis zu 70% des Totals der Quellensteuer erheben dürfen. Italien muss den bereits in der Schweiz bezahlten Betrag von seiner Steuer abziehen. Dieselbe Regelung gilt umgekehrt auch für Schweizer Grenzgänger in Italien.

Grenzgänger zahlen bald mehr Steuern
Ausserdem haben die Schweiz und Italien präzise festgelegt, wer als Grenzgänger gilt: Das neue Abkommen gilt für alle Arbeitnehmenden und Selbstständigen, die weniger als zwanzig Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und täglich in ihre Wohngemeinde zurückreisen.

Ferner gibt eine Definition Aufschluss darüber, welche Regionen als Grenzgängergebiete eingestuft werden. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis, und in Italien die Regionen Lombardei, Piemont, Aostatal und die Autonome Provinz Bozen.

Für die Grenzgänger soll die gesamte Steuerlast mit der neuen Regelung zunächst nicht steigen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in einer Mitteilung schreibt. Längerfristig sei jedoch mit einer höheren Besteuerung in Italien zu rechnen. Damit werden Grenzgänger in Zukunft finanziell stärker belastet.

Entlang bekannter Eckpunkte
Weiter soll ein elektronischer Informationsaustausch über das Lohneinkommen der Grenzgänger stattfinden. Der Vertrag soll alle fünf Jahre überprüft werden.

Die Eckpunkte des Abkommens hatten Bern und Rom bereits Ende Februar in einer Roadmap festgelegt. Die Verhandlungen dazu hätten ursprünglich Ende September abgeschlossen werden sollen. Italien schob den Abschluss aber auf, nachdem das Tessin angekündigt hatte, Strafregisterauszüge von den Grenzgängern zu verlangen. Dies verstösst nach Ansicht Roms und auch der Schweizer Behörden gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.

Das lange Leiden des Tessins
Der Kanton Tessin leidet seit längerem unter den negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Über 60’000 italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz ins Tessin – mehr als jeder vierte Erwerbstätige kommt aus dem südlichen Nachbarland.

Auch wenn sich der Zustrom zuletzt leicht abschwächte, gelten die Grenzgänger im Tessin weiterhin als Hauptverantwortliche für Lohndumping und Verkehrschaos.

Spätestens mit dem deutlichen Ja zur Masseneinwanderungsinitiative untermauerte das Tessiner Stimmvolk seine Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation. Seither verlangte der Südkanton mehrmals mit parlamentarischen Vorstössen, einen Sonderstatus beim freien Personenverkehr zu erwirken – erfolglos.

Mit einem Postulat hatte der Ständerat den Bundesrat aber beauftragt, Massnahmen darzulegen, um die Sorgen und Anliegen des Kantons Tessin aufzunehmen.

Parlamente entscheiden noch
Mit dem neuen Grenzgängerabkommen dürften die Forderungen des Kantons grösstenteils erfüllt werden. Für das Tessin führt die neue Regelung nämlich zu erheblich mehr Einnahmen, sofern sich die Zahl der Grenzgänger nicht stark verändert.

Tritt die neue Grenzgängerbesteuerung in Kraft, dann kann der Kanton mit Mehreinnahmen von rund 13 Mio CHF im Vergleich zum Fiskaljahr 2013 rechnen. Bis dahin können allerdings noch mehrere Jahre vergehen. Das Abkommen muss noch von beiden Regierungen unterzeichnet und von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden.

Ebenfalls paraphiert wurde am Dienstag ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses hatte der Nationalrat vergangene Woche gutgeheissen. Es erleichtert es italienischen Staatsangehörigen mit Bankkonten in der Schweiz, am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilzunehmen. Und es soll den Abfluss von Kapital aus dem schweizerischen Finanzplatz verhindern. (awp/mc/upd/ps)

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