sgv-Umfrage zeigt: SRG-Steuer für KMU muss weg
Bern – Eine vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv in Auftrag gegebene Umfrage beim Marktforschungsinstitut Demoscope zeigt: 76% der Befragten sind der Ansicht, dass es zwingend eine Änderung bei der SRG-Steuer für Unternehmen braucht. Die bevorzugte Variante will die vollständige Befreiung der KMU von der SRG-Steuer. Damit ist klar: KMU müssen zwingend von der SRG-Steuer befreit werden – unabhängig vom heutigen Abstimmungsresultat.
Heute entscheiden die Schweizerinnen und Schweizer über die SRG-Initiative. Das Gewerbe hat sich mit dem Slogan «1 x zahlen ist genug!» Gehör verschafft. Die am Umsatz bemessene SRG-Steuer für Unternehmen führt zu einer unfairen Doppelbelastung. Unternehmer und Angestellte zahlen einmal privat und einmal im Betrieb – für dieselbe Leistung.
Deutliche Zustimmung für Entlastung
Die vom sgv in Auftrag gegebene Umfrage wurde zwischen dem 13. und 22. Februar 2026 durchgeführt.1’168 Personen nahmen teil. 76% sprechen sich für eine grundsätzliche Änderung der Grundlage für die SRG-Abgabe für Unternehmen aus. Davon unterstützen am meisten (38,2%) eine vollständige Befreiung von KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden von dieser SRG-Steuer. Unter den Befragten, die eine Änderung befürworten, wollen 36,8% eine einheitliche Abgabe nach dem Modell der Privathaushalte. 25% wollen die Abgabepflicht abhängig davon machen, ob im Unternehmen tatsächlich Radio gehört oder Fernsehen geschaut wird. (Vergleiche Balkendiagramm im PDF-Faktenblatt). Für die vollständige Abschaffung der SRG-Steuer für Unternehmen sprach sich eine knappe Mehrheit von 48% der Befragten aus, während 47% dies ablehnten und 5% unentschlossen waren.
Auch zahlreiche Gegner der SRG-Initiative sprachen sich während dem Abstimmungskampf für die Streichung der SRG-Steuer für Unternehmen oder für Entlastungen aus, die weitergehen als die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen.
Schon vor Auszählung der Stimmzettel ist damit klar: Die Anliegen der Gewerblerinnen und Gewerbler erhalten deutliche Unterstützung aus der Bevölkerung. «Das ist ein Etappensieg, der der Kampagne des Gewerbeverbandes mit sehr engagierten KMU zu verdanken ist. Wir haben es geschafft, breites Verständnis für unser Anliegen zu schaffen. Jetzt braucht es den Durchstich, um alle KMU von dieser Doppelsteuer zu entlasten», sagt Urs Furrer, Direktor des sgv.
Umsatzabhängige Abgabe belastet KMU unverhältnismässig
2019 kam es zur Änderung des Systems. Damals wurde die geräteabhängige SRG-Abgabe durch die umsatzabhängige SRG-Steuer ersetzt. Seither zahlen Unternehmen die Steuer auch bei wenig Gewinn oder gar Verlust. KMU mit hohem Umsatz und geringer Marge werden mit mehreren 1000 Franken belastet, was viel Unmut erzeugt. Viele zahlen ein Vielfaches dessen, was sie vor der Umstellung bezahlt haben.
Bis 2019 waren Unternehmen von der Abgabe befreit, sofern sie keine entsprechenden Leistungen nutzten. Seit der Systemumstellung ist sie jedoch für alle obligatorisch. «Die vom Bundesrat angekündigte Anpassung in der Radio- und Fernsehverordnung hilft 80’000 KMU nicht. Vor allem mittlere Unternehmen mit hohem Umsatz und geringer Marge bleiben weiterhin verfassungswidrig stark belastet. Und zwar in genau gleichem Ausmass, oder künftig noch stärker, aufgrund der Tarifanpassung des Bundesrates», sagt Urs Furrer. Darum braucht es jetzt die Entlastung der KMU. (sgv/mc/ps)