Etappensieg im Machtkampf bei Sika für Konzernführung

Etappensieg im Machtkampf bei Sika für Konzernführung

Sitz von Sika Schweiz AG in Zürich. (Foto: Sika)

Zug / Baar – Im Machtkampf bei Sika bleibt der von der Erbenfamilie geplante Verkauf der Kontrollmehrheit an die französische Saint-Gobain blockiert. Das Kantonsgericht Zug hat vorläufig im Sinn von Konzernleitung und Verwaltungsrat entschieden, aber kein Grundsatzurteil gefällt.

Das als erste Instanz zuständige Zivilgericht habe alle Anträge der Gründerfamilie Burkard gegen Stimmrechtsbeschränkungen beim Baustoffhersteller abgewiesen, teilte Sika am Montag mit.

Der Verwaltungsrat hatte im Januar das Stimmrecht der Sika-Erben auf 5% der Namenaktien beschränkt und damit die Ausnahmeregelung von der statutarischen Vinkulierung aufgehoben. Er kann nun bei der Generalversammlung vom 14. April daran festhalten, nachdem das Zuger Kantonsgericht vergangene Woche bereits den Antrag der Sika-Erben auf eine ausserordentliche Generalversammlung abgewiesen hatte.

Damit ist es der Familie Burkard, deren Sika-Anteile in der Schenker-Winkler Holding (SWH) gesammelt sind, ohne weitere rechtliche Schritte vorläufig nicht möglich, die Geschicke des Unternehmens im Alleingang zu bestimmen. Sie wollen Verwaltungsräte auswechseln, damit das Aufsichtsgremium Saint-Gobain die Anteile von SWH im Aktienregister überschreibt.

Die Gründerfamilie hatte im Dezember angekündigt, ihren Anteil an Sika für 2,75 Mrd CHF an Saint-Gobain zu verkaufen. Die Burkards kontrollierten bislang mit einem Kapitalanteil von bloss 16% eine Stimmenmehrheit von 52%.

Der Sika-Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung lehnten den Verkauf aber von Anfang an ab, weil es eine strategisch unsinnige Transaktion sei und weil die Minderheitsaktionäre kein Übernahmeangebot erhalten sollen. Der Sika-Verwaltungsrat begrüsse daher den Gerichtsentscheid und werde diesen im Detail analysieren, hiess es im knapp gefassten Communiqué des Unternehmens weiter.

Sika-Erben relativieren Urteil
Die Schenker-Winkler-Holding relativierte die Bedeutung des am Montag eröffneten Urteils. Der Einzelrichter habe lediglich keine Notwendigkeit gesehen, im Rahmen einer «vorsorglichen Massnahme» vor der Generalversammlung zu klären, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig sei. Grund dafür sei der Umstand, dass der Erbenfamilie durch die Stimmrechtsbeschränkung «kein nicht leicht wieder gut zu machender Schaden» drohe.

Laut SWH verwies der Richter explizit darauf, dass ihr andere juristische Möglichkeiten offen stünden, um gegen Beschlüsse der Generalversammlung vorzugehen. So könnten Beschlüsse angefochten oder Verantwortlichkeitsklagen gegen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung der Sika eingereicht werden.

Im vorliegenden «summarischen Verfahren», könne die Frage offen bleiben, ob der Verwaltungsrat berechtigt sei, das Stimmrecht einzuschränken. Dies solle in einem «ordentlichen Verfahren» geklärt werden, schrieb SWH. Auch Saint-Gobain sieht in der Entscheidung vom Montag kein Grundsatzurteil und hält am Übernahmeplan fest, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.

Nach Ansicht des Verwaltungsrats hat die Gründerfamilie ihre stimmrechtliche Sonderstellung verwirkt. Denn das Privileg erkläre sich einzig «aus der über 100-jährigen engen Verbindung der Familie Burkard zu Sika und ihrer wiederholten öffentlichen Äusserungen, diese auch in Zukunft beizubehalten und das Unternehmen vor Übernahmen zu schützen».

Saint-Gobain sieht kein Grundsatzurteil
Saint-Gobain hält trotz der Entscheidung des Zuger Kantonsgerichts an seinen Übernahmeplänen fest. Entscheidend ist für das Unternehmen, dass das Urteil nicht grundsätzlicher Natur sei. Dies betreffe insbesondere die Frage der Rechtmässigkeit der Stimmrechtsreduzierung der Schenker-Winkler Holding durch den Verwaltungsrat, sagte ein Sprecher von Saint-Gobain auf Anfrage.

Zudem hielt er fest, dass eine Beschränkung der Stimmrechte einen schweren Verstoss gegen die Eigentumsrechte der Schenker-Winkler Holding darstellen würde.

Sika-Aktie legt zu
Minderheitsaktionäre wehren sich gegen die geplante Transaktion, teilweise grundsätzlich, oder hoffen auf eine Übernahmeofferte. Kurz nach Bekanntwerden des Entscheids des Kantonsgerichts Zug stieg der Aktienkurs von Sika um bis zu 10%. Nach den Relativierungen der Sika-Erben reduzierte sich das Plus. Der Titel ging 4,7% fester aus dem Handel. (awp/mc/upd/ps)

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