SIX: Untersuchung gegen die Banque Cantonale de Genève

SIX: Untersuchung gegen die Banque Cantonale de  Genève

Genf – SIX Exchange Regulation eröffnet eine Untersuchung gegen die Banque Cantonale de Genève  wegen einer möglichen Verletzung der Regelmeldepflichten.

Die von der SIX Swiss Exchange AG mit der Überwachung und Durchsetzung von Emittentenpflichten  betraute SIX Exchange Regulation hat am 4. Oktober 2017 gegen die Banque Cantonale de Genève eine  Untersuchung wegen einer möglichen Verletzung der Regelmeldepflichten eröffnet.

Falsch gemeldete Dividenden und verspätete Personalmeldung angeprangert
Die Untersuchungseröffnung steht im Zusammenhang mit falsch gemeldeten Dividendenmeldungen sowie der verspäteten Meldung der Amtsübernahme des neuen Verwaltungsratspräsidenten durch die Banque Cantonale de Genève im April 2017. Die Dauer des Untersuchungsverfahrens ist nicht bestimmt. SIX Exchange Regulation wird über den  Ausgang des Verfahrens informieren. Über das laufende Untersuchungsverfahren werden keine  Auskünfte erteilt.

Fehler werden nicht bestritten
«Wir anerkennen unsere Fehler», sagte BCGE-Finanzchef Eric Bourgeaux am Freitag gegenüber der AWP. In dem einen Fall geht es laut Bourgeaux darum, dass das Institut es unterlassen hatte, die Wahl des neuen Präsidenten Gilbert Probst in dem speziellen SIX-System zu vermelden, durch das die börsenkotierten Unternehmen ihren Informationspflichten nachkommen müssen. «Die Ankündigung war allerdings bereits über die Presse erfolgt und war auch auf der Tagesordnung der Generalversammlung vermerkt», sagte der Finanzchef. Die formelle Meldung an die SIX sei aber erst am übernächsten Tag nach der GV erfolgt.

Abläufe überprüfen
Bei den falsch vermeldeten Dividenden handle es sich dagegen um einen «einfachen administrativen Fehler», so Bourgeaux. Dieser sei entstanden, weil ein Aktiensplit bei der Schaffung der BCGE-Einheitsaktie nicht berücksichtigt wurde. Der Fehler sei intern sofort nach Handelsbeginn entdeckt worden. Die SIX habe in der Folge einige Verkaufsorder annulliert. «Es hat von Marktseite keine Reaktion gegeben», sagte der Finanzchef. Diee BCGE hat ihre internen Abläufe nach diesem zweifachen Fehler einer Überprüfung unterzogen und will künftig eine Kontrolle vor der Übermittlung von Daten an die SIX-Meldeplattform sicherstellen.

Die möglichen Sanktionen der SIX reichten von einer einfache Ermahnung bis zu einer Maximalbusse von 10 Mio CHF, sagte ein SIX-Sprecher gegenüber der AWP. Grössere finanzielle Bussen würden allerdings nur bei absichtlich erfolgten schweren Vergehen ausgesprochen, ergänzte er. Am Aktienmarkt zeigen sich die Anleger von der Untersuchung wenig beeindruckt. Die BCGE-Aktie notiert am Freitagmittag an einem wenige veränderten Aktienmarkt (SPI +0,1%) um 1,2% im Plus auf 162,60 CHF. (six/awp/mc/cs)

 

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