Staatssekretär Rossier zu ersten Gesprächen in Brüssel

Staatssekretär Rossier zu ersten Gesprächen in Brüssel

EDA-Staatssekretär Yves Rossier.

Brüssel – Rund zehn Tage nach dem Ja zur Zuwanderungs-Initiative hat Staatssekretär Yves Rossier am Donnerstag in Brüssel EU-Chefdiplomat David O’Sullivan zu einem ersten Gespräch getroffen. Nun müsse man einen Weg finden, die Initiative umzusetzen, ohne das Abkommen zur Personenfreizügigkeit zu verletzen, sagte Rossier.

Es sei schwierig sich vorzustellen, wie das gehen solle, sagte der Staatssekretär im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Doch er liess durchblicken, dass er «eine kleine Idee» hat. Die Schweiz werde die EU über die Umsetzung stets auf dem Laufenden halten, sagte Rossier. Beim aktuellen Treffen ging es in erster Linie darum, sich abzusprechen, wie es weiter gehen soll. «Eine magische Lösung können wir heute keine präsentieren», sagte O’Sullivan.

An geltenden Abkommen ändert sich vorerst nichts
An die ausländische Presse gerichtet, betonte Rossier, dass sich trotz der Annahme der Initiative bis auf weiteres nichts an den geltenden Abkommen ändern wird. «Bis die neue Regelung in Kraft ist, bleibt alles wie es ist.» Das gelte sowohl für Schweizer wie auch für EU-Bürger. Erst wenn die Initiative umgesetzt sei, käme es zu Änderungen. Die Massnahmen, die dann ergriffen würden, hätten Konsequenzen für einige Schweizer und EU-Bürger. Man werde aber deren Interessen im Auge haben.

Werde es nicht gelingen, die Initiative umzusetzen ohne das Freizügigkeitsabkommen zu verletzten, dann stelle sich zudem die Frage, was mit den geltenden Abkommen aber auch mit jenen geschehe, die geplant oder bereits in Verhandlung sind. «Das hätte dann Konsequenzen für die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU überhaupt», sagte Rossier.

Zu kurzfristig für konkrete Pläne
Man habe es nun mit dem Resultat eines politischen Prozesses zu tun, das die EU anerkenne, sagte O’Sullivan. «Die EU respektiert die Prinzipien der Schweiz. Die Schweiz muss aber ihrerseits auch unsere Prinzipien respektieren.» Und dazu gehöre die Personenfreizügigkeit, machte der EU-Chefdiplomat deutlich. Wie es weiter gehen soll, liessen Rossier und O’Sullivan mit Verweis auf kurze Frist, die seit der Abstimmung vergangen ist, offen. Doch O’Sullivan machte deutlich: «Was jetzt geschieht – nämlich dass alle Verhandlungen ins Stocken geraten – können wir uns nicht erlauben. Die Gespräche müssen weiter gehen.»

Beim Rahmenabkommen zur Lösung der «institutionellen Frage» plädiert der Bundesrat laut Rossier dafür, die technischen Verhandlungen parallel zur Umsetzung der Infinitive durchzuführen. Und auch O’Sullivan möchte, dass es weiter geht. Denn während die Schweizer Regierung bereits über ein Verhandlungsmandat verfügt, müssen die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission das Mandat noch erteilen. Doch nach der Abstimmung in der Schweiz wurde das ganze Prozedere kurzfristig ausgesetzt. Voraussichtlich nächste Woche im Ausschuss der EU-Botschafter (Coreper) werden diese entscheiden, ob sie das Mandat zuhanden der EU-Minister verabschieden sollen oder nicht.

Nächster Knackpunkt: Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien
Ein weiterer heikler Punkt ist die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. «Die Freizügigkeit ist für uns mit dem Forschungsabkommen «Horizon 2020» so wie dem Studentenaustauschprogramm «Erasmus+» verknüpft,» sagte O’Sullivan. Daher habe man diese auch auf Eis gelegt, nachdem die Schweiz erklärt habe, sie könne mit der Umsetzung des Kroatien-Protokolls nicht weiter fahren. «Das war keine Strafaktion.» Nun müsse diskutiert werden, wie die Situation gemeinsam bewältigt werden könne.

Bundesrat möchte Kroatien-Frage von EU-Dossiers entkoppeln
Der Bundesrat seinerseits versucht, das Kroatien-Dossier von anderen EU-Dossiers abzukoppeln. Dies erklärten Bundespräsident Didier Burkhalter und Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann in der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Ständerates. Der Bundesrat versuche, Kroatien von «Horizon 2020» und «Erasmus+» abzukoppeln, da es keine materielle Verbindung gebe, sagte APK-Präsident Felix Gutzwiller (FDP/ZH) vor den Medien in Bern. Ausserdem wolle er deutlich machen, dass Kroatien bei der künftigen Regelung der Zuwanderung gegenüber anderen EU-Ländern nicht diskriminiert werde.

Dass die Schweiz das Protokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien derzeit nicht unterschreiben kann, hängt mit einer Verfassungsbestimmung zusammen, die nach der Abstimmung direkt anwendbar ist: Jene, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen den neuen Artikel verstossen.

Nächstes Treffen vor Ostern
Auf einen Zeitrahmen wollten sich die beiden jedoch nicht festlegen. Beide Seiten betonten, dass man nun drei Jahre Zeit habe, eine gemeinsame Lösung zu finden. Das nächste Treffen soll vor Ostern stattfinden. Könne man sich nicht einigen, wäre der Schaden für beide Seiten beträchtlich, sagte O’Sullivan. Aber eines sei klar: «Am Ende des Tages werden wir beide unsere fundamentalen Prinzipien verteidigen.» (awp/mc/pg)

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