Starker Widerstand gegen Bersets Pläne zum Ärztestopp

Starker Widerstand gegen Bersets Pläne zum Ärztestopp
Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI. (Foto: admin.ch)

Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI. (Foto: admin.ch)

Bern – Die Pläne des Bundes, den Zulassungsstopp für Spezialärzte auf die ambulante Gesundheitsversorgung auszudehnen, stossen auf heftigen Widerstand. Den Kantonen, die die Zahl der Ärzte selbst steuern sollen, schlägt von den anderen Akteuren Misstrauen entgegen. Krankenkassen oder Bürgerliche wollen überhaupt keine staatlichen Eingriffe.

Der Bund selbst will künftig eingreifen können, wenn die Kosten in einem Kanton aus dem Ruder laufen. Dort will er die Tarife um bis zu 10% senken dürfen. Dieser Teil der Gesetzesvorlage geht sogar jenen zu weit, welche die Stossrichtung der Vorlage begrüssen.

Die SP befürchtet Qualitätseinbussen, weil die Gefahr besteht, dass nur noch auf die Kosten geschielt wird. Diese würden nicht nur durch die Grösse des Angebots angetrieben, schreibt selbst die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK).

Der Dachverband Schweizer Patientenstellen fordert, dass eine Tarifsenkung nur gemacht wird, wenn ein Kanton nichts unternimmt. Solche Tarifsenkungen lehnen die Kantone selbst «vollumfänglich» ab.

Eingriff in Tarifautonomie
Die Tarife seien Sache der Tarifpartner, schreibt die GDK. Diese – Krankenkassen, Spitäler und Ärzte – sowie FDP und SVP wehren sich vehement gegen einen Eingriff des Staates.

Für den Krankenkassenverband curafutura wäre dies ein «inakzeptabler und systemwidriger Eingriff». Der Spitalverband H+ argwöhnt, der Bundesrat wolle per Erlass eine Verordnung verhindern, dass man einen seiner Tarifentscheide anfechte.

Versorgungslücke
Der Dachverband der Ärzte, die FMH, spricht von einem «fatalen Signal» für den Arztnachwuchs. Dieser müsse schon bei Studienbeginn zweifeln, ob er «jemals ausserhalb des Spitals» arbeite. Der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte hält eine unbefristete Einschränkung für ein verfassungswidriges Berufsausübungsverbot.

Die Belegärzte-Vereinigung fürchtet, dass eine durch «dirigistische Massnahmen erwirkte Verknappung der Versorgung die Tür zu einer Zweiklassenmedizin» öffne und eine «erhebliche Versorgungslücke» entstehe.

Auch die FMH warnt vor einer «Überregulierung des Gesundheitswesens». Zu starre Regeln erlaubten nicht, richtig auf medizinischen Fortschritt, Bevölkerungswachstum oder zunehmende Überalterung zu reagieren. Eine Steuerung sei unnötig, weil der Bedarf an Ärzten wachse.

Kompetenzgerangel
Curafutura bezweifelt, dass der Bund die richtige Instanz ist, um zu wissen, was wo gebraucht wird. Der Krankenkassenverband santésuisse hält auch die Kantone für die falsche Stelle. Deren Interessenkonflikte würden zu einer «politisch motivierten» Steuerung führen.

Die FDP will keinen Ausbau der «problematischen Mehrfachrolle» der Kantone, die unter anderem bereits Spitalplaner und -betreiber seien und auch die Tarife genehmigen. Und die Ärzte fürchten, dass wegen Sparzwängen anderswo die Hürden erhöht werden.

Patientenstellen und SP dagegen finden, dass die Kantone noch eine bessere Wahl sind als die Krankenkassen. Letztere drängen im Konzert mit der SVP und der FDP erneut darauf, den Vertragszwang für die Kassen aufzuheben. Sie alle lehnen die Reform insgesamt als «planwirtschaftlich» (SVP) oder «etatistisch» (FDP) ab und fordern mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen.

Ärzteschwemme oder -mangel?
Gesundheitsminister Alain Berset möchte die neuen Regeln ab Ende 2016, wenn die Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte ausläuft. Er hofft, Kosten und Prämien besser in den Griff zu bekommen. Dagegen meint die FMH: «Bislang konnte nicht aufgezeigt werden, dass mit der Zulassungsbeschränkung (…) Kosten gespart werden konnten.»

Befürchtet wird, dass spätestens nach der Umsetzung der SVP-Zuwanderungsinitiative der Ärztemangel virulent wird. Heute werden die Lücken noch durch Ausländer geschlossen.

Leben könnten die Ärzte mit einer ähnlichen Zulassungsbeschränkung wie heute. Diese setzt bei der Qualifikation an: Eine Praxis aufmachen kann nur, wer drei Jahre als Arzt an einer Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet hat und eine Landessprache beherrscht. (awp/mc/ps)

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