Steiner AG klagt vor Handelsgericht Zürich

Steiner-CEO Daniel Ducrey. (Foto: Steiner)

Zürich – Steiner AG hat gegen die PSP Properties AG und die Löwenbräu-Kunst AG als Bauherren des Projekts Löwenbräu Klage in der Höhe von insgesamt CHF 58.5 Mio. eingereicht. Zuvor hatte PSP das Angebot seitens Steiner abgelehnt, vorbehaltlos Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Die Mehraufwendungen sind das Resultat gravierender Planungsfehler seitens der Bauherrschaft. Die Position von Steiner wird durch externe Gutachten gestützt.

Im Auftrag der Bauherrschaft hat die Steiner AG seit Mitte 2010 das Löwenbräuareal in Zürich in 14 ineinandergreifenden komplexen Teilprojekten renoviert und neu bebaut. Zahllose Mängel in den vorgegebenen Planungsunterlagen, die in der Submissionsphase durch Steiner nicht hatten festgestellt werden können, führten während der Bauzeit zu erheblichen Mehraufwendungen und Terminverschiebungen mit hohen finanziellen Konsequenzen für die Steiner AG.

Ausschreibeverfahren fehlerhaft
Trotz einer 48-monatigen Vorbereitungs- und Planungsphase der renommierten Bauherrschaft und ihrem Architekten- und Planungsteam musste Steiner im Zuge der Bauarbeiten immer wieder Korrekturen an den Planungsunterlagen vornehmen. Wie sich erst im Laufe der Bautätigkeit herausstellte, war das Ausschreibeverfahren mit über 10’000 Einzelpositionen im Leistungskatalog teilweise markant fehlerhaft bzw. unvollständig und widersprüchlich. Die Fehlerquellen und deren immense Auswirkungen auf die Realisation des Bauprojektes wurden von Steiner im Detail untersucht. Die Analysen und Schlussfolgerungen von Steiner werden durch externe Gutachten bestätigt.

Steiner hat zunächst versucht, die unzähligen auftretenden Probleme mit Nachforderungen zu adressieren. Die Bauherrschaft hat jedoch die von Steiner erhobenen Ansprüche grösstenteils abgelehnt und damit deren Bemühungen um eine partnerschaftliche Lösung zurückgewiesen. Eine erste Forderung in zweistelliger Millionenhöhe wurde bereits im Dezember 2013 geltend gemacht. In einem weiteren Schritt hat Steiner die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen angeregt. Auch dieses Gesprächsangebot hat die Bauherrschaft ausgeschlagen. Nachdem alle Versuche von Steiner zu einer einvernehmlichen Lösung gescheitert waren, blieb Steiner keine andere Wahl, als die Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

Projekt im Dezember 2015 abgeschlossen
Um den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bauherrschaft nachzukommen und das Projekt zu vollenden, hat Steiner namhafte zusätzliche finanzielle Mittel aufgewendet. Steiner hat zudem die Rechnungen aller Subunternehmer im Bauprojekt Löwenbräu, soweit unbestritten, beglichen. Das Projekt wurde im Dezember 2015 der Bauherrschaft übergeben. (Steiner AG/mc/ps)

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