Steuerabkommen: Widmer-Schlumpf sieht keinen Änderungsbedarf

Steuerabkommen: Widmer-Schlumpf sieht keinen Änderungsbedarf

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf.

Bern – Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sieht die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien nicht gefährdet. Auf Aussagen des EU-Steuerkommissars Algirdas Semeta, wonach die Abkommen geändert würden, reagierte sie mit Erstaunen. Sie wisse nicht, was die Ursache des Schreibens von Semeta sei, sagte sie gegenüber Schweizer Radio DRS. Es sei auch nicht an die Schweiz gerichtet.

Die EU-Kommission habe stets klar gesagt, dass solche Abkommen in der Kompetenz der einzelnen Staaten lägen, war die Bundesrätin Dienstag früh in der Sendung «Heute Morgen» zu vernehmen. Die Schweiz habe vor einigen Wochen einen Lösungsvorschlag unterbreitet für jenen Teil, in dem sich die Abgeltungssteuer mit der Zinsbesteuerung überschneide. Was jetzt neu hinzugekommen sei, entziehe sich ihrer Kenntnis, sagte sie zu dem am Montag bekannt gewordenen Schreiben Semetas.

Merkel will Abkommen mit vorgesehener Abgeltungssteuer
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel habe vor einem Monat ausdrücklich gesagt, dass sie das Abkommen mit der vorgesehenen Abgeltungssteuer möchte. Und Grossbritannien habe noch letzte Woche signalisiert, das Abkommen mit der Schweiz in Kraft zu setzen. Für die EU-Kommission sei klar, die Abkommen «müssen geändert werden», hatte der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta am Montag in Brüssel erklärt. Deutschland und Grossbritannien hätten zugestimmt, die nötigen Änderungen in den Steuerabkommen mit der Schweiz vorzunehmen. Zugleich warnte er andere EU-Länder solche Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen.

Mögliche Widersprüche mit bestehendem EU-Recht

In dem am Montag verschickten Brief, der mit Kopie an alle EU-Finanzminister ging, hält Semeta zwar fest, dass die 27 Mitgliedsstaaten bilaterale Abkommen in Steuersachen verhandeln und abschliessen können. Gleichzeitig ruft er aber die Bereiche in Erinnerung, die nicht bilateral verhandelt werden dürfen. Die EU-Kommission sieht seit Unterzeichnung der Abkommen mögliche Widersprüche mit bestehendem EU-Recht sowie mit dem bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU. Steuerkommissar Semeta appellierte an die Schweiz, sich ebenfalls konstruktiv zu verhalten. (awp/mc/ps)

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