Strafanzeige und Strafzinsen in Subventions-Affäre von BLS und VBL

Strafanzeige und Strafzinsen in Subventions-Affäre von BLS und VBL
(Foto: BLS)

Bern – Das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde hat gegen die BLS und die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) Strafanzeigen eingereicht. Es wirft den Unternehmen Betrug im Zusammenhang mit ÖV-Abgeltungen vor und verlangt Strafzinsen. Die Beschuldigten wollen kooperieren – und die Gewerkschaften verlangen, dass die Strafen nicht auf dem Buckel des Personals ausgetragen werden.

BLS und VBL hätten Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erhalten, teilte das BAV am Dienstag mit. Im Rahmen der Aufsichtspflicht habe man daher Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Luzern eingereicht. Diese richten sich gegen Unbekannt.

Im Februar war bekannt geworden, dass die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im Libero-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert und so zu hohe Abgeltungen erhalten hatte. Das Bahnunternehmen musste dem BAV 43,6 Millionen Franken an Subventionen zurückzahlen. Als Konsequenz trat BLS-Chef Bernard Guillelmon im September zurück.

Den VBL wirft das BAV vor, von 2010 bis 2017 im subventionierten öffentlichen Verkehr (ÖV) Gewinne erzielt und diese gegenüber den Bestellern nicht ausgewiesen zu haben. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) als Hauptbesteller der ÖV-Leistungen forderte 16 Millionen Franken zurück. Auch das BAV forderte Geld zurück.

Keine persönliche Bereicherung
Ein externer Untersuchungsbericht kam zum Schluss, dass sich die VBL-Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Holding-Struktur nicht korrekt verhalten hatten. Der Verwaltungsrat trat am vergangenen Freitag zurück. Sowohl BLS als auch VBL betonten mit Bezug auf Gutachten, dass es zu keinen persönlichen Bereicherungen gekommen sei.

Auch der VVL wird in Abstimmung mit dem BAV Anzeige einreichen. Damit soll abgeklärt werden, ob strafrechtlich relevantes Verhalten gegen das kantonale Staatsbeitragsgesetz vorliegt oder nicht.

Die VBL teilten auf Anfrage mit, sie begrüssten eine Strafuntersuchung. Damit könne die Rechtslage geklärt werden. Die VBL würden volle Transparenz gewähren. Die Rücktritte der Verwaltungsräte änderten nichts daran, dass sie sich als Privatpersonen der Strafuntersuchung stellen.

Bericht veröffentlicht
Auch die BLS versprach, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Sie bedauerte indes, dass es überhaupt zu einer Anzeige gekommen sei, da eine externe Untersuchung keine Hinweise für strafrechtlich relevante Sachverhalte gezeigt habe.

Aus dem Untersuchungsbericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ging hervor, dass die mit den Ertragsschätzungen beauftragte Abteilung seit 2013 von nicht eingerechneten Halbtax-Erlösen gewusst zu haben schien. Dass man zur Sanierung der Pensionskasse systematisch zu hohe Kosten und zu tiefe Erlöse eingeplant habe, wie es im Bericht vermutet wird, wies die BLS zurück.

Wie das BAV mitteilte, steht in beiden Fällen Betrug als Tatbestand im Vordergrund. Bei der Luzerner Staatsanwaltschaft hiess es auf Nachfrage, es sei noch keine Anzeige eingegangen. Man werde bei Erhalt die Zuständigkeit prüfen.

Strafzinsen gefordert
Bund und Kantone beziehungsweise der VVL fordern die überhöhten Subventionsbezüge samt Strafzinsen zurück. Entsprechende Vereinbarungen seien in Erarbeitung. Weiter habe das BAV die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde gebeten, zu prüfen, ob die Revisionsstellen der BLS und der VBL ihre Pflichten in den vergangenen Jahren genügend wahrgenommen haben.

Die Gewerkschaft SEV und der Personalverband Transfair forderten, dass das Strafverfahren nicht auf dem Buckel des Personals ausgetragen werde und die Strafzahlungen nicht durch Sparmassnahmen finanziert werden. Für den SEV ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bahnunternehmens auf ihre Aufgaben konzentrieren können.

Transfair verlangt ausserdem, dass politisch geklärt und präzisiert wird, wie Verkehrsunternehmen im reinen, subventionsberechtigten Regionalen Personenverkehr die notwendigen Mittel für Geschäfts- und Personalentwicklungen genau erhalten sollen. (awp/mc/pg)

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