Strüby saniert spätmittelalterliches Bauernhaus

Strüby saniert spätmittelalterliches Bauernhaus
Innerhalb von lediglich neun Monaten wurde das denkmalgeschützte Bauernhaus Gütsch in Lauerz SZ zu einem modernen Einfamilienhaus umgebaut. (Foto: Strüby Holding AG)

Seewen SZ – Die Strüby Holding AG hat das Umbau- und Sanierungsprojekt des denkmalgeschützten Bauernhauses Gütsch erfolgreich umgesetzt. Das Ergebnis neunmonatiger Bauarbeiten ist ein modernes Einfamilienhaus, in dem die 530-jährige Historie und das Gesicht des landschaftsprägenden Gebäudes fortbestehen.

Neun Monate hat es nur gedauert, bis aus dem denkmalgeschützten Bauernhaus Gütsch in Lauerz SZ ein modernes Einfamilienhaus geworden ist. Darüber informiert nun Strüby in einer Medienmitteilung. Das Unternehmen hatte die Bauherrschaft zur Umsetzung der umfangreichen Umbau- und Sanierungsmassnahmen. Strüby habe seine Stärke und Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Bauten bei Projektentwicklung, Architektur, Engineering und Umsetzung einbringen können, heisst es.

Dabei habe sich die frühe und enge sowie konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und deren Vorsteherin Monika Twerenbold bewährt, „sodass das Resultat für alle Beteiligten äusserst zufriedenstellend herausgekommen ist“, wird Kilian Boog, Geschäftsfeldleiter Umbau bei den Strüby Unternehmungen, zitiert.

Aussen und innen hat sich viel getan, wobei der spätmittelalterliche Blockbau aus dem Jahr 1492/93 den ursprünglichen Charakter „weitgehend zurück erhalten“ habe. In Kombination mit modernen Elementen sei ein architektonisches „Bijou“ entstanden, das „voller Geschichte und Geschichten steckt und durch seine Symbiose aus Alt und Neu fasziniert“.

Holzverschalung, Dach und Fenster wurden erneuert. Die Aussenhülle erhielt eine energetische Sanierung, innen wurde die Heiztechnik auf energetische Wärmepumpe und Photovoltaik umgestellt. Bei der Raumplanung wurde Wert darauf gelegt, vorhandene „kunsthandwerkliche Details, interessante Gebrauchsspuren, religiöse Symbole zum Schutz vor bösen Geistern und Dekorelemente“ hervorzuheben. Unverändert geblieben seien Grundriss und die Raumhöhen. (Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz/CE/mc/ps)

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