Swissgrid will bei Stromprojekten Gang vor Bundesgericht abschaffen

Swissgrid will bei Stromprojekten Gang vor Bundesgericht abschaffen

Zürich – Die Netzgesellschaft Swissgrid fordert, dass die Verfahren für den Bau von Stromleitungen massiv beschleunigt werden. Sie schlägt vor, mit Kantonen, Bevölkerung und Umweltverbänden früher zu verhandeln – und im Gegenzug den Weiterzug von Rekursen ans Bundesgericht abzuschaffen.

Strommasten und Hochspannungsleitungen sind bei den Schweizerinnen und Schweizern nicht gerne gesehen: Einsprachen bis vor Bundesgericht führen häufig dazu, dass Projekte bis zu 30 Jahre auf die Realisierung warten – und dann eventuell ganz verhindert werden.

Für die Swissgrid drängt jedoch die Zeit. «Wir müssen unser Netz dringend erneuern», sagte Swissgrid-Chef Pierre-Alain Graf am Mittwoch vor den Medien. Alleine im Jahr 2012 verzeichnete die Netzbetreiberin fast 7000 Grenzwert-Überschreitungen. Das bedeutet, dass Swissgrid eingreifen musste, damit das Stromnetz weiterhin funktionierte. Als Beispiel nannte Graf etwa einen umgeknickten Masten, der Strom vom Bündnerland ins Tessin leitet.

Weil die Netz-Anlagen im Durchschnitt bereits 45 Jahre alt sind, rechnet Graf damit, dass die Häufigkeit solcher Vorfälle zunehmen wird und die Versorgungssicherheit irgendwann nicht mehr gewährleistet ist. Aber auch für die geplante Energiewende müsse man das Netz anpassen, weil die Produzenten von erneuerbarer Energie dezentraler organisiert sind.

Maximal sechs Jahre für ein Projekt
Die langen Bewilligungsverfahren und die Einsprachen bis nach Lausanne machen es der Swissgrid jedoch schwer, ihr Netz zu erneuern. Beim Bund ist sie deshalb mit einem Vorschlag vorstellig geworden, der den Bau von Leitungen innerhalb von fünf bis sechs Jahren ermöglichen würde.

Die Swissgrid will die betroffenen Kantone, die Umweltverbände und die Bevölkerung zu einem früheren Zeitpunkt als heute in Projekte einbeziehen und gemeinsam eine gangbare Lösung finden. Einsprachen sollen vom Bundesverwaltungsgericht beurteilt und das Projekt anschliessend – falls möglich – nachgebessert werden.

Als zweite Instanz will die Swissgrid erneut das Bundesverwaltungsgericht anrufen, welches für die Behandlung der Stromprojekts- Rekurse allenfalls ein Fachgericht mit Sachkenntnis einsetzen soll. Den Weiterzug ans Bundesgericht möchte die Netzbetreiberin hingegen abschaffen.

Nicht zurück auf Feld eins
So will Swissgrid verhindern, dass die Lausanner Richter ein Projekt nach vielen Jahren der Planung wieder auf Feld eins zurückschicken können. So passierte es etwa bei der geplanten Hochspannungsleitung im aargauischen Riniken, die seit 1986 in Planung ist. Diese Zeit habe man heute einfach nicht mehr, sagte Graf.

Er weist darauf hin, dass dieser Vorschlag keineswegs bedeute, die Einsprachemöglichkeiten von Gemeinden und Umweltverbänden einzuschränken. Auch mit dem Swissgrid-Vorschlag sei das Rekursverfahren noch zweistufig, sagte Graf.

Zwar will auch der Bund die Verfahren im Rahmen des Projektes «Netzausbau 2035» straffen, etwa mit kürzeren Fristen. Swissgrid geht mit ihrer Forderung, das Bundesgericht aus der Entscheidungskette zu streichen, aber einen grossen Schritt weiter.

Die Netzbetreiberin weist darauf hin, dass es bereits heute verschiedene Bereiche gibt, bei denen der Weiterzug ans Bundesgericht nicht möglich ist. Beispiele sind etwa das Militär und die wirtschaftlichen Landesversorgung. Das Stromnetz in diesen Ausnahmekatalog aufzunehmen, erachtet Swissgrid als gerechtfertigt. (awp/mc/ps)

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