Swissness-Vorlage löst unterschiedliches Echo aus

Swissness-Vorlage löst unterschiedliches Echo aus

Bern – Der bessere Schutz von Schweizer Produkten hat ein unterschiedliches Echo ausgelöst. So sind die vier vom Bund in die Vernehmlassung geschickten Ausführungsverordnungen in der Lebensmittel- und zum Teil auch in der Uhrenindustrie umstritten. Die Genfer Milchgesellschaft Laiteries réunies befürchtet sogar, Konkurs gehen zu müssen.

Für die Unternehmen der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie sei der Verordnungsentwurf über die Herkunftsangabe bei Lebensmitteln in vielen Punkte nicht praxistauglich, bemängelt die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial).

Deshalb sei eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs unter Einbezug der Unternehmen notwendig. Ohne Korrekturen drohten neue bürokratische Hindernisse und eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Nahrungsmittelindustrie.

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) verlangt einfachere und klarere Ausführungsbestimmungen, die auch für die 88% Kleinstunternehmen in der Schweiz mit weniger als zehn Mitarbeitenden verständlich und umsetzbar seien.

Eine Klärung verlangt der Gewerbeverband insbesondere bei der Beweislast. Sie dürfe nicht den Unternehmen angehängt werden, sondern müsse Sache eines allfälligen Klägers sein.

Der Schweizerische Bauernverband schätzt den Wert der «Swissness» für die Landwirtschaft auf 400 bis 800 Mio CHF. Er warnt davor, die Gesetzesbestimmungen im wörtlichen Sinn zu verwässern: Wasser dürfe bei der Berechnung des Mindestanteils von Schweizer Rohstoffen grundsätzlich nicht eingerechnet werden. Sonst könne ein aus ausländischem Konzentrat hergestellter Apfelsaft dank Verdünnung mit Schweizer Mineralwasser zum Schweizer Fabrikat werden.

Die Milchproduzenten fordern eine rasche Umsetzung. Nach den langwierigen Verhandlungen im Parlament im Juni 2013 gebe es nun keinen Grund mehr, noch weiter zuzuwarten. Die Verordnung könnte deshalb ohne Probleme bereits Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden.

Genfer Milchgesellschaft befürchtet Konkurs
Ausnahmen für die grenznahen Gebiete fordern die beiden Westschweizer Kantone Genf und Waadt. Denn mehrere Dutzend französische Bauern aus der Grenzregion würden seit rund 100 Jahren ohne Handelshemmnisse zusammenarbeiten. Ihre Produkte, insbesondere die Milch, könne bis zu einem gewissen Volumen ohne Zollabgaben frei über die Grenze verkehren.

Im Entwurf des Bundes seien aber für die Regionen keine Ausnahmen vorgesehen und das habe sehr negative Konsequenzen für die betroffenen Bauern. Die Milchgesellschaft Laiteries réunies in Genf, welche die Milch aus Frankreich sowie aus den Kantonen Genf und Waadt einsammelt, befürchtet sogar den Konkurs. Insgesamt wären 400 Arbeitnehmende davon betroffen.

Uhrenbranche geteilt
Die schweizerische Uhrenindustrie ist in ihrer Haltung zur Swissness-Vorlage geteilt. Die grossen Uhrenunternehmen begrüssen das Projekt und versprechen sich davon eine höhere Kreditwürdigkeit auf intnernationaler Ebene. Der Uhrenverband FH bedauert allerdings, dass die vorgesehene Reglementierung zu hohe Anforderungen stelle. Unter bestimmten Gesichtspunkten sei sie sogar unrealisierbar.

Die Interessengemeinschaft Swiss Made fürchtet für die kleinen und mittleren Uhrenhersteller die neue Regelung, wonach neu 60% statt der bisher 50% der Teile aus der Schweiz stammen müssen, wie der Sprecher der Gemeinschaft, Ronnie Bernheim, sagte. Diese Schwelle betreffe die gesamte Uhr und nicht bloss das Uhrwerk. Dabei fehle es der Schweiz an Lieferanten von Gehäusen oder Zeigern.

Lebensmittel: 80% Schweizer Herkunft
Ziel der «Swissness»-Gesetzgebung ist der Schutz der für die Vermarktung wertvollen Herkunftsbezeichnung «Schweiz». Wer für Vermarktung oder Werbung ein Produkt oder eine Dienstleistung mit «Schweiz» anschreiben oder mit einem Schweizerkreuz versehen will, muss sich neu an bestimmte Herkunftskriterien halten.

Demnach ist etwa eine Uhr eine Schweizer Uhr, wenn mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Und ein Kotelett ist ein Schweizer Kotelett, wenn das Tier den überwiegenden Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht hat.

Bei Lebensmitteln müssen 80% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz kommen. Ausnahmen sind für Rohstoffe vorgesehen, die in der Schweiz nicht in genügender Menge produziert werden können.

Die neue Gesetzgebung soll Anfang 2017 in Kraft treten. Zuvor müssen vier Verordnungen geändert respektive neu erlassen werden, für welche die Vernehmlassung am Freitag endet: die Markenschutzverordnung, die Verordnung über Herkunftsangaben, die Registerverordnung und die Wappenschutzverordnung. (awp/mc/ps)

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