Tausende werden im April ausgesteuert

Tausende werden im April ausgesteuert

Die Sozialämter richten sich auf einen Zustrom von neuen Anfragen aus.

Bern – Über 16’000 Arbeitslose werden am 1. April auf einen Schlag ausgesteuert. Ab dann gilt das neue Regime in der Arbeitslosenversicherung. Rund 5000 dürften direkt bei der Sozialhilfe anklopfen. Geld bekommen sie aber nur, wenn sie ihr Vermögen bis auf 4000 CHF aufgebraucht haben.

Zwischen 15’400 und 16’100 Arbeitslose dürften im kommenden April schweizweit ausgesteuert werden. Dies hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA in allen Kantonen ergeben. Einzig der Kanton Zürich nannte keine konkrete Zahl. Anfang April tritt das revidierte Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft, welches das Volk am 26. September 2010 gutgeheissen hat.

Romandie besonders betroffen
Weil Arbeitslose neu weniger Taggelder beziehen können, werden sie früher ausgesteuert. Besonders betroffen ist die Romandie. Aber auch die Kantone Bern (rund 2000 Personen), St. Gallen (bis 2500) sowie der Aargau und das Tessin (beide rund 1000) rechnen mit vielen Ausgesteuerten. Allein in der welschen Schweiz werden 6100 bis 6500 Menschen den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren – am meisten in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg. In der Waadt dürften 2500 Personen ausgesteuert werden, in Genf 1300 und bis zu 1400 in Neuenburg. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ging im Dezember von 17’000 Betroffenen aus, wie er in der Fragestunde des Nationalrats sagte. Das sind rund 10 bis 12 Prozent der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Personen.

Sozialbehörden haben «Schock» zu bewältigen
Wie viele zusätzliche Stellen nötig sein werden, um diesen «Schock» – so die Wortwahl der Lausanner Sozialbehörden – zu bewältigen, steht in den meisten Kantonen noch nicht fest. Allerdings landet nur ein Teil der Ausgesteuerten bei der Sozialhilfe. Der Kanton Schwyz etwa geht davon aus, dass 20 bis 30% Sozialhilfe beziehen werden. Der Kanton Schaffhausen rechnet mit rund 40%, während Basel-Stadt annimmt, dass die allermeisten Fürsorgegelder beantragen werden. Laut Walter Schmid, dem Präsidenten der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), wird erfahrungsgemäss rund ein Drittel der der Ausgesteuerten direkt zu Sozialhilfebezügern. Das heisst: Die Schweiz dürfte am 1. April auf einen Schlag um rund 5000 Sozialhilfeempfänger reicher sein.

Alternative Unterstützungsmethoden
Doch was geschieht mit den anderen zwei Dritteln? Laut Walter Schmid brauchen viele ihr privates Vermögen auf, bevor sie beim Sozialamt anklopfen. Denn laut SKOS-Richtlinien darf ein Vermögen von höchstens 4000 CHF besitzen, wer als Einzelperson Sozialhilfe bezieht. Für Schmid ist die Limite zu tief angesetzt. «Es wäre vernünftig, den Betrag auf 12’000 CHF zu verdreifachen», sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Doch dieser Schritt sei momentan politisch kaum mehrheitsfähig. Auch wer sein Vermögen aufgebraucht hat, wird nicht automatisch zum «Sozialfall», wie es der Volksmund ausdrückt. Laut Paul Schwendener, dem Leiter des Bündner Arbeitsamts, lassen sich zahlreiche Ausgesteuerte von ihren Familien unterstützen. Andere wiederum würden sich mit Jobs über Wasser halten, die eigentlich jenseits ihrer Zumutbarkeitsgrenze liegen – nur um den gefürchteten Gang zur Fürsorge zu vermeiden.

Mehrkosten
Wie hoch die Mehrkosten sind, welche die Kantone durch diese Verschiebung weg von der Arbeitslosenversicherung hin zur Sozialhilfe berappen müssen, ist noch unklar. Erst wenige Kantone können die Beträge beziffern. Basel-Stadt rechnet mit einer finanziellen Mehrbelastung zwischen 3 und 6 Mio CHF. Das Tessin geht derweil von Mehrkosten zwischen 5,6 und 13 Mio CHF aus, Waadt von 25, Genf von 11 und Neuenburg von 4 Mio CHF. Im Vorfeld der Abstimmung hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die kurzfristigen Mehrkosten für die Kantone mit maximal 98,5 Mio CHF beziffert. (awp/mc/ps)

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