Über 100’000 Unterschriften gegen BVG-Reform eingereicht

Über 100’000 Unterschriften gegen BVG-Reform eingereicht
(Bild: AdobeStock)

Bern – Die Gegner der vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform haben das Referendum eingereicht. Laut ihren Angaben sind rund 140’000 Unterschriften zusammengekommen.

Das sind fast dreimal so viele Unterschriften wie nötig, wie das Bündnis aus Schweizerischem Gewerkschaftsbund (SGB), Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse, Gewerkschaft Unia, Gewerkschaft VPOD und der SP Schweiz mitteilte. Auch die Grünen und das Konsumentenmagazin «K-Tipp» unterstützen das Referendum.

Die vielen Unterschriften zeigen laut Bündnis, dass die Menschen genug vom Rentenabbau haben. Damit das Referendum zustande kommt und das Volk abstimmen kann, muss das Bündnis bis zum 6. Juli 50’000 gültige Unterschriften sammeln.

Vertreterinnen und Vertreter des Bündnis argumentieren, dass die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu Rentenverlusten und «massiven Mehrkosten für Normalverdienende» führe. Ebenso würden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.

Verschlechterung für Frauen
Die Reform würde zusätzlich zu über 3200 Franken Rentenverlust pro Jahr führen, rechnete das Bündnis weiter vor. Zudem würde sie die Situation der Frauen weiter verschlechtern. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sei, müsste zusätzlich noch höhere Beiträge zahlen und würde tiefere oder höchstens gleich hohe Renten erhalten, hiess es.

Mit der BVG-Reform wollen die eidgenössischen Räte die berufliche Vorsorge fit für die Zukunft machen. Die Pensionskassen mussten wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war.

Der Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Dies wird nach den Plänen des Parlaments einem Teil einer Übergangsgeneration mit einem Zuschlag auf die Rente ausgeglichen. Zu Zuge kommt, wessen angespartes Pensionskassenguthaben eine bestimmte Schwelle nicht übersteigt. Profitieren soll rund die Hälfte der Übergangsjahrgänge. (awp/mc/ps)

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