Uni Zürich handelte auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft

Uni Zürich handelte auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft
Eingang zum Hauptgebäude der Universität Zürich. (© Universität Zürich; Frank Brüderli)

Zürich – Die Universität Zürich hat nicht von sich aus Daten von Mitarbeitenden, die in Kontakt mit Medien standen, herausgegeben. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich im Rahmen der Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dazu aufgefordert, wie sie am Freitag Abend in einer Medienmitteilung schreibt.

Man bedaure die Eskalation der Situation im Zusammenhang mit der Kündigung der Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Institutes und Museums ausserordentlich, heisst es weiter. Die Kündigung sei wie bereit bekannt wegen gravierenden Verletzungen der Loyalitätspflichten durch die gekündigte Mitarbeiterin und unter vollumfänglicher Wahrung ihrer Rechte erfolgt. Die Universität Zürich hofft angesichts der aktuellen Situation, dass die laufende Untersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft rasch abgeschlossen werden kann.

Die UZH die Kündigung am Dienstag bekanntgegeben. Die Mitarbeiterin soll im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli vertrauliche Informationen preisgegeben und schwerwiegende Loyalitätspflichtsverletzungen gegenüber der Universität Zürich begangen haben. Das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört, teilte die UZH mit. (UZH/mc/pg)

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