Unsozial oder überfällig: Mindestfranchise soll teurer werden

Unsozial oder überfällig: Mindestfranchise soll teurer werden
(Foto: Adobe Stock)

Bern – Der Bundesrat will die Mindestfranchise auf 400 Franken anheben und Anpassungen künftig mit einem automatischen Mechanismus regeln. Befürworter der Vernehmlassungsvorlage versprechen tiefere Kosten, Gegner warnen vor einer unsozialen Belastung für Kranke und Arme.

Das Rezept
Künftig soll die Franchise automatisch angepasst werden, wenn die Kostenbeteiligung der Versicherten unter 13,5 Prozent der Bruttoleistungen fällt. Ausserdem will der Bundesrat die Mindestfranchise in der Krankenversicherung von 300 auf 400 Franken erhöhen.

Die Therapie
Damit sollen die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und gleichzeitig die Gesundheitskosten gesenkt werden, wie der Bundesrat bei Eröffnung der Vernehmlassung im März mitgeteilt hatte. Am Montag ist die Frist abgelaufen.

Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen Versicherte bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender machen – was in der Folge zu einer leichten Senkung der Krankenkassenprämien führen soll.

Die Wirksamkeit
Nach über 20 Jahren ohne Erhöhung der Franchise ist diese Anpassung für die bürgerlichen Parteien FDP und SVP sowie den Versichererverband Prio.swiss längst überfällig. Dies entlaste insbesondere den Mittelstand. Laut einer von Prio.swiss zitierten Studie könnte eine Erhöhung auf 500 Franken Einsparungen von 1,2 Milliarden Franken pro Jahr bringen.

Die SVP erachtet die Stärkung der Eigenverantwortung als dringlich. Der Vorschlag des Bundesrates sei zu schwerfällig und wenig wirkungsvoll, weshalb die Franchise alle fünf Jahre automatisch an die steigenden Gesundheitskosten angepasst werden soll.

Die Mindestfranchise soll auf 450 Franken steigen, der maximale Selbstbehalt auf 1200 Franken – für neu zuziehende ausländische Staatsangehörige und Grenzgänger forderte die SVP eine altersabhängige Franchise und einen altersabhängigen Selbstbehalt.

Die Nebenwirkungen
Die SP, der Berufsverband Avenirsocial, der Gewerkschaftsbund und der Städteverband lehnen die Revision entschieden ab. Die Erhöhung treffe gezielt chronisch kranke, ältere und einkommensschwache Menschen. Auch Frauen seien davon überdurchschnittlich betroffen, da sie häufiger die Mindestfranchise wählten.

Die Massnahmen würden keine Einsparungen, sondern eine Kostenverschiebung zuungunsten von Kantonen und Gemeinden verursachen. So rechnete die Stadt Zürich etwa mit Mehrkosten von jährlich rund 2 Millionen Franken.

Der Stiftung für Konsumentenschutz zufolge hat 2025 fast jede fünfte Person in der Schweiz aus Kostengründen auf einen Arztbesuch verzichtet – was zu schlimmeren Krankheitsverläufen und höheren Folgekosten führen kann. Die Stiftung hat eine Petition gestartet, die einen Verzicht auf die Erhöhung fordert.

Die Langzeitfolgen
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) unterstützt die einmalige Erhöhung auf 400 Franken – diese sei sozialpolitisch vertretbar. Dem automatischen Anpassungsmechanismus steht sie aber kritisch gegenüber.

Ähnlich die Mitte: Die Partei unterstützt eine Erhöhung der Franchise, möchte aber erst die Auswirkungen abwarten, bevor ein Anpassungsmechanismus eingeführt wird. Um die hohen Gesundheitskosten nachhaltig zu senken, fordert die Mitte weitere Massnahmen, welche «nicht auf einer Kostenbeteiligung der Versicherten basieren».

Die Zweitmeinung
In keinem anderen OECD-Land sei der Anteil, den Patientinnen und Patienten selbst an den Gesundheitskosten übernehmen, grösser als in der Schweiz, schrieb die Berner Fachhochschule.

Ihr zufolge hat eine höhere Franchise nur einen bescheidenen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Leistungen. Die erhofften Einsparungen seien daher gering und würden weniger als einem Prozent der gesamten Pflichtleistungsausgaben entsprechen. (awp/mc/ps)

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