Verbot von Eigengeschäften für Bundesangestellte mit Insiderwissen

Verbot von Eigengeschäften für Bundesangestellte mit Insiderwissen

Bern – Der Bundesrat verschärft nach der Affäre Hildebrand die Verhaltensregeln für Bundesangestellte. Eigengeschäfte mit Insiderwissen sind nun explizit verboten. Interessenkonflikte und der Missbrauch von Insiderwissen sollen damit verhindert werden. Im Nachgang zur Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand liess der Bundesrat überprüfen, ob die Regeln für den Umgang mit Insiderwissen in der Verwaltung verbessert werden müssen.

Der Bundesrat hat nun die Bundespersonalverordnung und den Verhaltenskodex angepasst, wie das Personalamt (EPA) am Mittwoch mitteilte. Das Vertrauen der Bevölkerung sei zentral für den Ruf des Bundes. Dieses Vertrauen setze aber voraus, dass sich die Angestellten korrekt verhielten.

Verboten werden Eigengeschäfte, mit denen Angestellte dank «nicht öffentlich bekannten Informationen» Vorteile erlangen könnten. Ausdrücklich verboten werden vor allem auch Devisengeschäfte für sich oder Dritte, wenn ein Angestellter über Insiderwissen verfügt. Dem ehemaligen Nationalbankpräsident Hildebrand waren Devisengeschäfte seiner Frau zum Verhängnis geworden.

Geschenkverbot im Beschaffungswesen
Ebenfalls strenger geregelt wird die Annahme von Geschenken. Heute dürfen Bundesangestellten Geschenke mit geringem Wert oder sozial übliche Vorteile annehmen. Für Personen, die in Beschaffungs- und Entscheidprozesse involviert sind, gilt künftig ein absolutes Geschenkannahmeverbot. Geschenke, die aus «Höflichkeitsgründen» nicht abgelehnt werden können, müssen an den Bund gehen.

Die Meldepflicht für Nebenbeschäftigungen wird verschärft: Künftig muss auch Gratisarbeit gemeldet werden, wenn Interessenkonflikte bestehen könnten. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Bundesbeamter unentgeltlich ein Unternehmen berät, das Aufträge vom Bund erhält.

Ausserdem regelt die Verordnung auch die Ausstandspflicht und der Umgang mit Einladungen genauer. Die Änderungen treten auf den 15. September in Kraft. Die einzelnen Departemente können auch strengere Regeln erlassen. (awp/mc/ps)

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