Verletzung der Meldepflicht: SIX büsst Leclanché

Verletzung der Meldepflicht: SIX büsst Leclanché

Zürich – Die Leclanché SA wird von der SIX Exchange Regulation mit einer Busse von 5’000 CHF sanktioniert. Grund seien Verletzungen der Vorschriften betreffend die Ad hoc-Publizität und einer Regelmeldepflicht, heisst es in einer Medienmitteilung der SIX vom Freitag.

Leclanché habe im Zusammenhang mit personellen Änderungen in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat mehrfach gegen die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verstossen, heisst es weiter. Sie veröffentlichte regelwidrig das Ausscheiden ihres damaligen CFO nicht sofort im Dezember 2007, als dieses Ausscheiden feststand, sondern erst im April 2008, gemeinsam mit der Bekanntgabe seines Nachfolgers. Auch die Bekanntgabe des neuen CFO sei zu spät erfolgt.

Unterlassene Ad hoc-Mitteilungen
Weiter unterliess es Leclanché im Sommer 2009, den Rücktritt eines Verwaltungsratsmitgliedes, das einen Mehrheitsaktionär repräsentierte, mit einer Ad hoc-Mitteilung bekanntzugeben. Auch über dessen Nachfolger hatte die Gesellschaft nicht mit einer Ad hoc-Mitteilung informiert. Dieser war anlässlich der Generalversammlung vom 26. Juni 2009 nominiert und gewählt worden. Schliesslich rügte die SIX als Nebenpunkt die Verletzung einer Regelmeldepflicht. Leclanché hatte die Beschlüsse der Generalversammlung 2009 zu spät gemeldet, schreibt die SIX weiter. (awp/mc/ps)

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