Vermögen zweier libyscher Banken freigegeben

Vermögen zweier libyscher Banken freigegeben

Bern – Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen die Zentralbank und die Auslandsbank Libyens aufgehoben, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mitteilte. Am vergangenen Freitag hatte der UNO-Sicherheitsrat in New York auf Drängen der libyschen Übergangsregierung die Sanktionen gegen die beiden Banken aufgehoben, worauf die USA ihre Sanktionen umgehend aufhoben. Die EU hatte diesen Schritt am Mittwoch nachvollzogen, die Schweiz folgte nun am Donnerstag.

Bereits Mitte September hatte das höchste UNO-Gremium die Sanktionen gegen die Nationalbank, die Auslandsbank sowie zwei weitere libysche Finanzinstitute gelockert und Geldtransfers wieder zugelassen. Die blockierten Vermögen der Institute blieben aber eingefroren.

Mit dem Entscheid des UNO-Sicherheitsrats vom Freitag könnten nun «die im Eigentum oder unter Kontrolle dieser Banken stehenden und aufgrund der UNO-Resolutionen blockierten Auslandvermögen» freigegeben werden, hatte Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation beim SECO, bereits am Sonntag zur geplanten Aufhebung erklärt. Insgesamt waren noch rund 265 Millionen Franken an libyschen Vermögenswerten in der Schweiz blockiert. Dabei handelt es sich gemäss SECO-Angaben zu über 90 Prozent um Gelder libyscher Staatsunternehmen.

Sanktionen gegen den iranischen Aussenminister
Weiter verschärfte die Schweiz ihre Sanktionen gegen den Iran. Gemäss einer auf der SECO-Website veröffentlichten Liste wurden allfällige Vermögen von 180 Personen und Unternehmen auf Schweizer Konten eingefroren. Zudem wurde ein Einreiseverbot gegen diese Personen verhängt. Auf der Liste steht auch der Name des iranischen Aussenministers Ali Akbar Salehi, der früher die Atomenergie-Behörde des Iran geleitet hatte. Er wurde aber vom Ein- und Durchreiseverbot ausgenommen. Bereits Mitte November hatte die Schweiz 116 iranische Namen auf ihre Sanktionsliste gesetzt.

Sanktionen der USA und der EU
Die EU hatte ihre Strafmassnahmen gegen den Iran bereits am 1. Dezember verschärft, die USA am vergangenen Dienstag. Erste Zwangsmassnahmen gegen den Iran hatte der Bundesrat bereits 2007 beschlossen und damit entsprechende UNO-Sanktionen umgesetzt. Gemäss Embargogesetz kann die Schweiz zudem OSZE-Sanktionen und Sanktionen von wichtigen Handelspartnern nachvollziehen. Der Bundesrat hatte im Januar beschlossen, auch die Sanktionsmassnahmen letzterer gegen den Iran nachzuvollziehen.

Der Westen verdächtigt den Iran, unter dem Deckmantel seines zivilen Atomprogramms Waffen zu entwickeln. Der Iran bestreitet dies und verweist auf sein Recht auf die Nutzung der Atomenergie. (awp/mc/pg)

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