Von Lohngleichheit kann weiter nicht die Rede sein

Von Lohngleichheit kann weiter nicht die Rede sein
(Bild: Fotolia / sdecoret)

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Bern – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: 25 Jahre nach dem Frauenstreik und 20 Jahre nach dem Gleichstellungsgesetz fordert der Gewerkschaftsbund (SGB), dass diese Selbstverständlichkeit für die Schweizer Frauen endlich umgesetzt werde: Er verlangt deshalb Lohnkontrollen.

Trotz 20 Jahre Gleichstellungsgesetz würden sich die Löhne von Frauen und Männern im gleichen Job immer noch um 15% unterscheiden, schreibt der SGB am Montag in einer Mitteilung. Rund die Hälfte dieser Differenz sei diskriminierend. Von einer Lohndiskriminierung ist dann die Rede, wenn zwei Angestellte unterschiedlichen Geschlechts oder Herkunft in der gleichen Position verschiedene Löhne gezahlt werden, obwohl die Angestellten die gleiche Ausbildung gemacht haben, gleich lang im Beruf sind und etwa gleich viel leisten für ihre Firma.

Heutiges Gesetz genügt nicht
Die bisherigen Mittel reichen aus Sicht des SGB nicht aus, um die Lohngleichheit zu erreichen: Der noch von Bundesrat Pascal Couchepin angestossene Lohngleichheitsdialog zwischen Bund und Wirtschaft musste 2015 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga für gescheitert erklärt werden, da sich nur wenige Unternehmen daran beteiligt hatten. Auch der Klageweg steht nur wenigen Betroffenen offen. «Lohnklagen verlangen einen langen Atem und viel Konfliktfähigkeit.» Zudem seien sie «ein Karriererisiko», schreibt der SGB.

Der SGB verlangt deshalb, dass das Gleichstellungsgesetz revidiert und Lohnkontrollen darin festgeschrieben werden. Der Vorschlag des Bundesrates geht ihm zu wenig weit. Der Bundesrat möchte, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichten alle vier Jahre ihre Löhne zu analysieren.

Prestigegewinn für Unternehmen
Doch selbst diese «schüchternen Schritte» gingen bürgerlichen Nationalräten bereits zu weit: Diese wollten die Revision bereits jetzt abwürgen, «unter anderem mit der abstrusen Behauptung, die Lohnungleichheit werde statistisch gravierend überschätzt». Korrekt entlöhnende Unternehmen haben von Kontrollen nichts zu befürchten. Im Gegenteil: sie werden an Prestige gewinnen. Zudem bauschen die Gegner der Kontrollen deren bürokratischen Aufwand auf.

Die SGB-Frauen wollen deshalb am Dienstag, dem 25. Jahrestag des Frauenstreiks, mit verschiedenen Aktionen sich für ihr Anliegen stark machen. Vorgesehen sind unter anderem Bummelstreiks.

Altersarmut nach hartem Arbeitsleben
Die Lohnungleichheit im Arbeitsleben hat für die schlechter gestellten Frauen Langzeitfolgen, die viele Frauen nicht bedenken. Im Alter erhalten diese weniger AHV und Pensionskasse als ihrer besser bezahlten Kollegen, weil die Frauen weniger einzahlen und ansparen konnten.

Wird eine Frau invalide noch während sie im Erwerbslebens steht, dann fällt ihre IV-Rente ebenfalls meist tiefer aus als jene eines Mannes. Dies gilt besonders dann, wenn eine Frau während einigen Jahren aus dem Erwerbsleben zugunsten der Kinder ausgestiegen ist oder nur noch Teilzeit gearbeitet hat. Solche Frauen sind besonders häufig von Altersarmut betroffen.

Hart trifft es auch Geschiedene, Verwitwete mit Kindern oder Alleinerziehende oder kranke Frauen. Solchen, ihr Leben lang hart arbeitenden Frauen bleibt dann im Alter meist nur noch der Gang zur Sozialhilfe. (awp/mc/pg)

SGB

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