Nikon durch Weko gebüsst

Nikon durch Weko gebüsst

Kamera Nikon D-700.

Bern  – Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat den japanischen Kamerahersteller Nikon mit 12,5 Mio CHF gebüsst. Nikon habe Parallelimporte seiner Fotoprodukte in die Schweiz behindert, stellt die Weko in ihrem am Donnerstag bekannt gegebenen Entscheid fest. Wie die Weko in ihrer Mitteilung weiter ausführt, hat Nikon Parallelimporte in die Schweiz vertraglich gleich zweifach ausgeschlossen.

Zum einen sei inländischen Unternehmen der Bezug von Nikon-Fotoprodukten ausserhalb der Schweiz verboten worden. Zum anderen habe Nikon in ausländischen Vertriebsverträgen Exportverbote durchgesetzt, die Verkäufe in die Schweiz ausschlossen.

Druck auf Parallelhändler ausgeübt
Zudem habe Nikon auf Parallelhändler direkten Druck ausgeübt. Dies gehe aus der E-Mail-Korrespondenz hervor, welche die Weko im März 2010 nach Einleitung ihrer Untersuchung gegen das Unternehmen anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Nikon beschlagnahmt hatte. In diesen E-Mails seien Verstösse für die Zeitspanne zwischen Frühjahr 2008 und Herbst 2009 belegt. Sämtliche drei von Nikon unternommenen Massnahmen hätten dazu geführt, dass im Vergleich zum freien Wettbewerb überhöhte Preise verlangt worden seien. Die Weko verlangt nun von Nikon, dass das Unternehmen die inländischen und ausländischen Vertriebsverträge mit dem schweizerischen Kartellgesetz in Übereinstimmung bringt.

Nikon: Anschuldigungen haltlos
Nikon selbst weist die Anschuldigungen der Weko als haltlos zurück. Sie beruhten auf nicht belegten Vermutungen und einer fragwürdigen rechtlichen Beurteilung, teilt die Firma in einer Stellungnahme mit. Nikon habe nie entgegen dem schweizerischen Wettbewerbsrecht gehandelt. Man könne zudem nicht nachvollziehen, dass eine einzige, «persönlich motivierte» Anzeige eines ausländischen Händlers die Weko dazu bewogen habe, die Untersuchung gegen Nikon einzuleiten. Das Vorgehen der Weko führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kameraherstellern und schade letztlich dem Konsumenten. Den Entscheid der Weko will Nikon nicht akzeptieren und an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert