Wer bezahlt meine Rente?

Wer bezahlt meine Rente?
(Foto: detailblick - Fotolia.com)

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Als die AHV eingeführt wurde, lag die Lebenserwartung viel tiefer als heute. An einer Erhöhung des Rentenalters führt kein Weg vorbei.

Von Sara Carnazzi Weber, Leiterin Macroeconomic and Policy Research bei der Credit Suisse.

Fakt ist: Wir leben immer länger. Als die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1948 in der Schweiz eingeführt wurde, waren die Rahmenbedingungen ganz andere. Die Mehrheit der Bevölkerung konnte das damals auf 65 Jahre festgesetzte Rentenalter gar nie erreichen. Heute steht mit 65 einem Mann statistisch noch eine Restlebenserwartung von 17,1 Jahren bevor, einer Frau eine von 20,9 Jahren.

Fakt ist: Wir leben immer länger bei guter Gesundheit. Die sogenannte behinderungsfreie Lebenserwartung beträgt heute in der Schweiz 73,7 Jahre für die Männer und 76,8 Jahre für die Frauen.

Fakt ist: Die Lebensmuster verändern sich. Die Grenzen zwischen den einzelnen Lebensphasen verwischen sich zusehends; diejenigen zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit über längere Ausbildungszeiten und lebenslanges Lernen, diejenigen zwischen Erwerbstätigkeit und Ruhestand über flexible Formen des Austritts aus dem Erwerbsleben.

Reformen müssen her
Das Regelwerk der AHV hat auf diese Veränderungen und Herausforderungen bisher nur scheu reagiert. Erstaunlich, da die Alterung der Bevölkerung eine ziemlich sichere Prognose ist. Szenarien und Modelle können dabei je nach Annahme leicht variieren. In der Grundaussage bleiben sie aber gleich: Das Verhältnis zwischen der Anzahl älterer Personen und der Anzahl der Personen im Erwerbsalter hat sich im Verlaufe der Zeit kontinuierlich verschlechtert und wird sich in Zukunft noch schneller zulasten der Jüngeren verschieben. Damit gerät die umlagefinanzierte AHV zunehmend unter Druck, der Weg ins Defizit ist vorgezeichnet. Die Schweiz steht zwar bei der Altersvorsorge mit dem Drei-Säulen-System im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gut da. In rund der Hälfte der OECD-Länder müssen die Menschen aber künftig länger arbeiten, bevor sie in Rente gehen können. In der Schweiz ist dagegen seit der Heraufsetzung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre im Rahmen der 10. AHV-Revision 1997 wenig passiert. Das einheitliche Rentenalter von 65 Jahren für Mann und Frau wurde mit der gesamten 11. AHV-Revision 2010 verworfen. Was muss nun getan werden, um auch den künftigen Generationen ihre Rente langfristig zu sichern? Reformen der AHV können grundsätzlich bei der Finanzierung oder bei der Leistung ansetzen.

Umdenken unumgänglich
Spricht man über die Finanzierung, werden meistens zusätzliche Lohnprozente oder Steuererhöhungen (in der Regel eine Anhebung der Mehrwertsteuer) diskutiert. Lohnprozente verteuern allerdings den Produktionsfaktor Arbeit. Sie belasten so einseitig die Aktiven und sie wirken sich auf das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit einschneidender aus als eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber auch eine höhere Mehrwertsteuer wirkt sich volkswirtschaftlich negativ aus, indem sie den privaten Konsum verteuert. Auf der Seite der Leistungen kann man versuchen, das Rentenniveau anzupassen und so die Ausgaben etwas in Grenzen zu halten. Das jedoch ändert nichts an der zunehmenden Belastung der aktiven Generationen durch die wachsende Anzahl Rentner beim Umlageverfahren. Dieser Belastung kann nachhaltig nur durch eine Veränderung des zahlenmässigen Verhältnisses zwischen Rentenberechtigten und Beitragszahlern entgegengewirkt werden. An einer Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters bzw. an einer Flexibilisierung des Austrittsalters aus dem Erwerbsleben «nach oben» führt kein Weg vorbei. Die Implementierung einer Schuldenbremse für die Sozialversicherungen mit geeigneten Automatismen wäre dabei hilfreich.

Viele arbeiten bereits im Rentenalter
Übrigens: Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wäre längst keine Revolution mehr. Laut einer jüngst erschienenen Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen arbeiten immer mehr Erwerbstätige in der Schweiz über das gesetzliche Rentenalter hinaus. Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2011 war es gut ein Drittel. Der Trend zur Ausweitung der Frühpensionierung, der in den vergangenen Jahrzehnten durch Regelungen in der Altersvorsorge und durch eine ausgeprägte Jugendzentrierung auf dem Arbeitsmarkt begünstigt wurde, hat sich dagegen abgeschwächt. Es besteht somit ein nicht unerhebliches Potenzial an Arbeitskräften, die gerne länger arbeiten würden. Diesem ausgewiesenen Bedürfnis steht in der Arbeitswelt jedoch noch keine systematische Personalpolitik gegenüber. Um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer über flexible Rahmenbedingungen zu fördern und deren Erfahrung und Kompetenzen gezielt zu nutzen, müssen nicht zuletzt die Arbeitgeber umdenken. Auch aus ureigenem Interesse: Sie werden schon in naher Zukunft mit einer zunehmend alternden Belegschaft konfrontiert sein.

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