Bundesrat heisst neue CO2-Verordnung gut

Bundesrat heisst neue CO2-Verordnung gut

Bern – Die Abgabe auf Brennstoffe zur Reduktion des klimaschädlichen CO2 steigt auf den 1. Januar 2014 von 36 auf 60 Franken pro Tonne. Das legt der Bundesrat in der neuen CO2-Verordnung fest, die am 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Die Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe für bestimmte Wirtschaftszweige mit hoher CO2-Abgabebelastung und internationaler Wettbewerbsposition soll beibehalten werden.

Der Bundesrat hat die neue CO2-Verordnung gutgeheissen. Sie konkretisiert für die Zeit nach 2012 die Bestimmungen des CO2-Gesetzes, das vom Parlament in der Wintersession 2011 verabschiedet wurde. Demgemäss muss der inländische Ausstoss an Treibhausgasen bis 2020 gegenüber 1990 um 20 Prozent sinken. Die Instrumente werden in der CO2-Verordnung so ausgestaltet, dass das gesetzlich festgeschriebene Reduktionsziel eingehalten werden kann, wie das UVEK mitteilt.

Der Bundesrat hat am Freitag – gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung – folgende Ausgestaltung der Massnahmen und Instrumente beschlossen:

  • Das Verminderungsziel von total 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 wird auf die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie aufgeteilt. Der von den einzelnen Sektoren erwartete Zielbeitrag richtet sich einerseits nach dem Anteil des Sektors an den Gesamtemissionen der Schweiz. Andererseits wird berücksichtigt, welches Reduktionspotenzial mit den gesetzlich verankerten Massnahmen ausgeschöpft werden kann.
  • Vom Gebäudesektor wird bis 2020 eine Reduktion um 40 Prozent, vom Verkehrssektor um 10 Prozent und vom Industriesektor um 15 Prozent bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 erwartet. Entlang einer kontinuierlichen Absenkung der CO2-Emissionen fixiert die CO2-Verordnung für diese drei Sektoren Zwischenziele für 2015. Zeichnet sich ab, dass die Ziele nicht erreicht werden, wird das UVEK dem Bundesrat zusätzliche Massnahmen vorschlagen;
  • Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe von heute 36 Franken auf 60 Franken pro Tonne CO2 ab dem 1. Januar 2014, wenn das Ziel für den CO2-Ausstoss aus Brennstoffen im Jahr 2012 verfehlt wird. Weitere Erhöhungsschritte sind ab 2016 und 2018 möglich. Der im revidierten CO2-Gesetz verankerte maximale Abgabesatz beträgt 120 Franken pro Tonne CO2;
  • Weiterführung des Gebäudeprogramms, das aus einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe finanziert wird. Bei einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe können bis zu maximal 300 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung emissionsreduzierender Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden.
  • Zudem soll auch die Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe für bestimmte Wirtschaftszweige mit hoher CO2-Abgabebelastung und internationaler Wettbewerbsposition beibehalten werden. Damit sie von der Abgabe befreit werden, müssen sich die betroffenen Unternehmen im Gegenzug gegenüber dem Bund zu einem Verminderungsziel verpflichten;
  • EU-kompatible Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems für Unternehmen im Hinblick auf dessen Verknüpfung mit dem europäischen System;
  • Pflicht für die Importeure von Treibstoffen, bis 2020 mindestens 10 Prozent des CO2-Ausstosses aus dem Verkehr mit Inlandmassnahmen zu kompensieren. Die Verordnung legt fest, welche Anforderungen diese Massnahmen erfüllen müssen. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass ein Projekt zu einer zusätzlichen Verminderung des Treibhausgasausstosses führt und nicht ohnehin durchgeführt worden wäre;
  • Die Weiterführung der bereits 2012 eingeführten CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen;
  • Die Einrichtung eines Technologiefonds, der mit 25 Millionen Franken pro Jahr aus den Einnahmen der CO2-Abgabe gespeist wird. Die Mittel werden zur Gewährung von Bürgschaften an innovative Unternehmen eingesetzt. Damit wird die Aufnahme von Darlehen zur Entwicklung neuer, emissionsarmer Technologien erleichtert;
  • Massnahmen zur Förderung der Information, Bildung und Beratung

(UVEK/mc/pg)

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